Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 57 (1913)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1913-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 20)
- Language
- German
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172 Eine unbekannte jüdische Sekte. sicht der Halachah — B. kamma IX, 12 —, wonach die Rückerstattung des Gutes unabhängig vom Opfer ist, während die Karäer— Nicomedi, 193 חיוב שבועה a unten — behaupten, daß der Priester nur dann das Geld erhält, wenn er das Opfer darbringt. Höchstwahrscheinlich sind auch die Bestimmungen — 12, 2 bis 5 — über Kapitalverbrechen rein theoretischer Natur, denn wir haben keinen sichern Beweis dafür, daß die peinliche Gerichtsbarkeit in dem Gemeindewesen der Sekte zur Anwendung gelangte1 *). In Übereinstimmung mit der Halachah8) wird als die Strafe des falschen Propheten, der »Abfall« predigt, Steinigung angegeben. Die Schrift hat bekanntlich die Art der Todesstrafe in diesem Falle nicht näher bezeichnet. Die zweite Bestimmung, daß ein Prophet3 * * * *', der zur Entweihung des Sabbaths die Leute zu verleiten sucht, nicht mit dem Tod bestraft werden soll, widerspricht der Halachah und ist wohl eine Konzession an die bestehenden Verhältnisse. Es handelt sich um einen, der die strengen Sabbathgesetze der Sekte nicht anerkennt, und nicht etwa um einen, der die biblischen Vorschriften über den Sabbath verwirft; da es nicht gut anging, das Gros der Judenheit, das diese Gesetze verwarf, als der Todesstrafe verfallen *) Wenn die gewöhnliche Auffassung von 9, 1 die richtige wäre, so könnte tu an diese Stelle als Beweis für unsere Behauptung anführen, denn in ihr wird vorausgesetzt, daß die Hinrichtung eines Verbrechers nur durch die heidnische Gerichtsbarkeit möglich ist; vgl. jedoch meine Erklärung dazu. In 8, ö bezeichnet ד, מות die Schwere des Vergehens, dagegen scheint in 10, 1 von peinlicher Gerichtsbarkeit die Rede zu sein. 2) Sifre D. 86; Midr. Tann. 64 und Sann. 67 a. 8) Vgl. die in der vorhergehenden Anmerkung angegebenen Qnellen, wo folgende Halachah aufgestellt wird: die Verleitung zu irgend_ welcher Sünde wird mit dem Tode bestraft, falls der Verführer einPiophet war, während ein anderer nur wegen Verführung zum Abfall bestraft wird, und ist es möglich, daß die zweite Bestimmung in unserer Schrift. überhaupt nicht von einem Propheten spricht, wes־ wegen das Vergehen nicht ein Kapitalverbrechen ist.