Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 684 (sequence 21)
- Language
- German
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684 Eine jüdische unbekannte Sekte. Num. 155 und Jer. Ned. XII, 42c oben — behauptet, daß das Ännuliierungsrecht des Vaters genau dasselbe ist wie das des Ehemannes* 1), Phflo jedoch — Einzeig. II, 6 — kennt keine Beschränkungen des Vaters in dieser Hinsicht 16, 14: אל יקחו פאת ישראל. Nach ישראל ist wohl zu er״ gänzen תרומתם בזרוע, wozu Tosefta Menachot XIII, 18 ff. eine sprachliche wie sachliche Parallele bietet Wir erfahren aus derselben, daß in der der Tempelzerstörung kurz vorher״ gehenden Zeit die Machthaber unter den Priestern ihre Sklaven nach den Tennen sandten, um durch Gewalt die Abgaben zu erzwingen2 *)־ Die Halachah — Chullin 133 a — verbietet nicht allein das eigenmächtige Aneignen der Gaben, sondern sogar das Bitten um dieselben. Ebenso ist es dem einzelnen Priester verboten, bei der Feldarbeit behilflich zu sein, damit der Besitzer des Feldes aus Erkenntlichkeit ihm die Abgaben zukommen lasse. Ein solcher Priester wird genannt בהן המסייע בבית הגתות »ein Priester, der Dienst leistet bei den Dreschtennen«8). 16, 14: יקדש איש את מאכל ... ל . י הוא אשד. Ich lese אל יקדש איש את מאכל פעלו כי הוא אשד »nicht erkläre jemand: die Speise des Lohnarbeiters ist heilig, mit Bezug darauf heißt es usw.« Zum Verständnis dieser Vorschrift ist zunächst darauf hinzuweisen, daß nach der Halachah4) der Feld״ Arbeiter nach Belieben von dem Gegenstand, an dem er tätig ist, essen darf, ohne daß der Besitzer ihn daran hindern kann. Nun ist wohl anzunehmen, daß mancher Geizhals, um dieses Gesetz zu umgehen, vor seinen Arbeitern zu erklären pflegte, »daß das, was sie essen werden, dem der sich über die Leute lustig macht, welche unredlich erworbenes Gut dem Altar weihen. 1) Die von Friedmann z. St. aus dem Kommentar R. Hilleis unitgeteilte Erklärung, wonach die Ansicht des Sifre gerade das G«״ genteil wäre, ist so gezwungen, daß sie keiner Widerlegung bedarf. 2) Dasselbe berichtet bekanntlich auch Joseph. Ant. XX, 8,8; 9,2. ״) Vgl. z. B. Kidd. 6'b. *) Bab. mez. VII, 28 ־־־״ auf Grund von Deut. XXIII, 25—26.