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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 6 · p. Seite 682

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 6
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 682 (sequence 19)
Language
German
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@82 Eine unbekannte jüdische Sekte. 16, 11—12: ואם, לו$יא,..אם. "לע^ור,..,ביזת:! ואל יקיטנה. tJ^s to״d|saüowing if it is to transgress ־the covenant ,then he .shalludisaliow it.and not cqnflrm iJL-, Diese; Auffassung des;Texfes; ist ,aber ganz unmöglich, , denn, abgesehen davon,, ^daß ואם להניא nicht gut »as to-disallowing« heißen kann,. ואשר להניא wäre das allein richtige, so ist es doch sach- ,{lieh ausgeschlossen,, daß, ..die Macht des . Ehemannes,!die Jji$le seiner Frau zu annullieren, sich nur. eujf die Felle bezieht, ,wenn diese der Aiifhebung eines, Gesetzes gelten;, wird doch in der vorhergehenden. Vorschrift1) — Zeile 9 ■7־ ausdrücklich hervorgehobien, daß , kein Eidv ,irgend welche Gültigkeit habe, wenn er auf die Aufhebung eines Gesetzes, abziele. Ich lese ואם;לא להרע und beziehe es auf das V017־ hergehende: wenn ein Eid kein »Enthaltungseid« w;ar, somuß die Frau ihn erfüllen;, andernfalls steht dem Manne• das Recht zu, ihn zu annullieren. Außer den - Enthaitungsgelübden נדרים שיש .בך.ם ענד^נפש kennt die Halachah*)־ noch eine zweite Klasse von Gelübden,die der Ehemann annullieren kann,, nämlich solche, die in die ehelichen Rechtedes Ehegatten eingreifen .נדרים שבינו למנה, und diese sindes,. welche ,von unserem , Verfasser als לעבור ברית -bezeichnet sind, wobei ברית wie einige Male in der Schrift;*) Ehebündnis bedeutet und לעבור ברית so viel wie »das eheliche Recht ג) Wenn man auch die von mir zu diesem Satze, gegebene Erklärung [akzeptiert, wonach er von ganz anderem handelt, . als von Eidenzur Aufhebung eines Gesetzes, so ist es doch ausgeschlossen, daß, unser;Autor, das Annulierungsrecht des;Ehemannes auf die Fälle beschränken sollte, bei denen die Schrift ausdrücklich לענית נפש bietet. J) Sifre Num. 155, Ned. 79b u. a. v. a. O. Philo, Einzeig. II, 6 scheinen der Ansicht zu ,sein, daß dem Ehemanne nur dann das Recht der Annullierung zusteht, falls die Gelübde in seine Rechte eingreifen« Vielleicht ist Zeile 11 zu lesen: נד' שאין בי•עייני.■.■— אשר ל» לענות נפש אדם worauf ־ dann נדי שבינו לבינת =?: ,לעבור. ברית folgt. Wie S, in der Note bemerkt, ist ein נ nach dem ע noch sichtbar, was für לעני נ׳ spricht. . ... .. ...־,., . ,.■.'s■ ,l1־. ,*) Ezech. 16, 8 wird sogar für!ehelichen« der Ausdruck mit: ואבוא בברית gebraucht.

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