Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 678 (sequence 15)
- Language
- German
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1678 Eine unbekannte jüdische Sekte. *Bestraft wird, und es wäresgar nicht äüffälüg, wenn unser Vei-fasser in Übereihstimrnüng mif den Karäern. Äderet Ei' 87a,. 5die Ansicht vertiräfe, Miß ein VäfBöt, "auf deäsen ÖÜertretüng Todesstrafe gesetzt ist, unter keinen Umständen׳ 1Ößert/eten werden darf, und sei es auch, um sibh Ms Leben "zu erlialfen1). Auch in räBBinischen Quellen finden sich AüssprMhe, die ganz deutlich däräüf hin weisen, daß die Ansicht, wonach Meineid mit dem Tode zu bestrafen ist, eine ziemlich geläufige war. So heißt es in Pesiktä R. XXVI, 13! a, Ndödcadnezär ließ Zidkäjahu folgendes Mitteilen: dem Gesetze deines Gottes gemäß Bist du des Todes schüldig, denn du schwürest fälsch bei seinem Namen אם בדין אלהיך חייב אתה להרג שנשבעת בשס1' לשקד. Die Möglichkeit, daß jemand, um einen ßid zu erfüllen, sich den Tod zuzieht, scheint auch jer, Nedarim II, 37 b vorausgesetzt zu werden, wie R. David Fränkel in seinen Glossen שיורי קרבן z. St. richtig bemerkt. DerVerfässer des ספר חסידים begrünbet sein uneingeschränktes Verbot des Schwörens damit, daß »die Alten Sogar, wenn man sie tötete, ihren Eiden treu Biieben« und daher sich das Schwören gestatten konnten. OBwöhl keine Quelle für diese Behauptung angegeben wird, "do ist doch WöBränzunehhien, daß eine solche dem Verfasser des ס׳ חסידים vorlag. Tänchuma, ed. Buber, Hl, 10 Wird zwar gesagt, daß nur sehr frörnme Männer, wie Abräftä'm, Joseph ürid Job schwören dürfen, was der Ansicht des ם׳ חסיד׳ entspricht, aber nichts ist daselbst zu finden von den; Frommen, die bjs zum Tod ihren Schwüren treu blieben. Vgl. auch Ben Sira 4, 28 עד המות היעצה das lebhaft än ע, מ, מות erinnert. ganierlCfäft und äuf jede Weise ,Suchen muß, einen Schwur zu halten, so daß er durch nichts in der Durchführung seines Entschlusses gehemmt werde, ^s) ,Vgl; PTd. Rab.’ftak., ed. Orühhut, 43, angeführt in נ2ק?בי 2u Keiufeb. l9a, wo aus ,einer n1chi'känoni8,chen Bäraita die Meinung zitiert wird, daß auch Raub נזל zu den ,Sün<ien gehört, die man nicht begehen darf, und sei es auch zur Erhaltung des Lebens.