Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 677 (sequence 14)
- Language
- German
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Eine unbekhnnte jüdische Sekte. 677 lung Mastemas — am Tage seines Erkennens, d. h. sobald er Gott erkannt hatte und fest entschlossen war, in dessen Wege zu wandeln. Unser Verfasser spielt wohl auf die im Buche der Jubiläen XI, 16 ff. und in der Apokalypse Abrahams III—VIII sich findende Legende an1), wonach Abraham, die Nichtigkeit des Götzendienstes aus sich selbst erkannt hatte und dafür von Gott damit belohnt wurde, daß er ihn von den Plagen, die er über die andern Menschen gebracht hatte, erlöste und schließlich sich ihm offenbarte, so daß M&stema über ihn und seine Nachkommen keine Macht hatte. 16, 8: עד מחיר מות. Dieser Ausdruck ist das Äquivalent für die in der Halachah sowie Haggadah gebrauchte Redens־־ art יהרג ואל יעבר »man lasse sich eher töten, als daß man übertrete«. Falls diese Worte unseres Verfassers wört- Hch zu nehmen sind, dann differiert seine Ansicht mit der Halachah2 3), die die Regel aufstellt, daß, wo Lebensgefahr zu befürchten ist, alle Verbote übertreten werden dürfen, mit Ausnahme von Götzendienst, Unzucht und Mord. Wahrscheinlich aber ist עד מחיר מות nicht wörtlich zu nehmen, wie auch im Talmud ähnliche Ausdrücke gebraucht werden — vgl. z. B. Baba m. 59 a; Erub. 21b; Echah R.s) I, 62 a und die von Buber angeführten Parallelsteilen — um ein gewisses Verbot einzuschärfen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß nach Philo4) Meineid mit dem Tode *) Ähnliches auch in den rabbinischen Quellen, vgl. meine *Legen-ds of the jews< I, 209 ff. *)■Vgl. Sanh. 74a u. a. m. O. 3) Daß an dieser Stelle ח, מ׳ nicht wörtlich.zu nehmen ist, ergibt sich mit Evidenz aus der Parallelstelle Pes, 99 b, wo zuerst dieselbe Sünde dem Gentisse verbotener Speisen gleichgestellt wird und dann in emphatischer Weise ח׳ מ׳ zugeführt wird. Maimoaides, Assur. X, 20 ist daher im vollen Rechte, wenn er diese haggadische Übertreibung unberücksichtigt läßt. 4) Über die Einzeig. II, 28 ed. Mang. 275 u. II, 252; bei Philo ist überhaupt der Eid sündhaft — 1. c. 2 — worin er wesentlich mit der Ansicht unseres Verfassers — vgl. zu 15, 1 — übereinstimmt. Einzeig. II, 3; 27, 2 heißt es nur allgemein, daß der Mensch mit