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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 6 · p. Seite 672

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 6
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 672 (sequence 9)
Language
German
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672 Eine unbekannte jüdische Sekte. mit der von den Geonim1) vorgeschriebenen, die darin be~ steht, daß das Gericht in Gegenwart der Person, der ein Eid aufgelegt wird, verkündet: »N. N. soll von diesen und diesen Flüchen getroffen werden, falls er nicht die Wahrheit spreche«. Bei der Abneigung, die schon in taimudischer Zeit bestand gegen das Schwören beim Namen2) Gottes, 1J Vgl. das von mir Geonica II, 154 veröffentlichte Responsiaain und die dort 147—8־ von mir gegebenen Verweise; vgl. ferner Ttir und Bet Josef Chosch. ha-M. 87, 35. 2) Die jüdischen Gelehrten gingen zwar nicht so weit wie das N. T., überhaupt jede Eidesleistung zu verbieten, nichtsdestoweniger enthielten sich die Frommen eines Eides, bei dem der Name Gottes ausgesprochen wurde, vgl. Nachmanides השנית zum םה״מ des Maimonides Gebot VII, der auf Tanchuma — ed. Buber III, 10 IV, 157 — hin weist, wo schon der wahre Schwur verboten wird, vgl, darüber Schmiedl im Bet Talmud I, 245—47, der freilich die Quellen, in denen der wahre Schwur verboten wird, nicht erschöpfte, weswegen ich die wichtigen unter ihnen hier folgen lasse. Tanchuma Ende Abschnitt ויצא wird mit Bezug auf die Worte der Schrift Gen. XXX!־ 53 וישבע יעקב. בפחד א׳ יצחק bemerkt: Fern sei es, daß dieser Gerechte — Jakob — beim Namen des Königs — Gottes ׳״״ schwur, er schwur vielmehr beim Leben seines Vaters, gleich einem, der um seine Worte zu bekräftigen sagt : beim Leben meines Vaters, ob ich es tun werde. Sogar diesen Schwur hätte Jakob nicht geleistet, wäre es nicht aus Furcht — vor Laban — gewesen. זישבע בפחד אביו יצחק חס ושלום לא נשבע אותו צדיק בשמו של מלך אלא בחיי אביו כאדם הרוצה לאמת דבריו ואומר חי אבא אם אעשה זאת ואף אותה שבועה לא נשבע לולי הפחד כדכתיב בן יכבד אב. Es ist höchst lehrreich zu bemerken, daß diese Worte des Midrasch beinahe dieselben sind, die Philo — EInselgesetze, II, 2; II, 241 —־ gebraucht zur Erklärung des erwähnten Schriftverses. »Im Gesetzbuche — Gen. 1. c. — ist über einen unserer Ahnherren ... verzeichnet, daß er schwor bei der Furcht seines Vaters, zum Nutzen und zur bedeutungsvollen Belehrung der späteren . . ., damit sie ihre Eltern in der gehörigen Weise ehren . . . und sich nicht so leicht unterstehen, den Namen Gottes anzurufen,« In Rücksicht auf diese Worte Philos wäre ich sogar geneigt, den Schlußsatz im Midrasch in folgender Weise zu übersetzen : »Sogar diesen Schwur hätte Jakob nicht geleistet, wäre es nicht um seinem Respekt — seiner Furcht — für seinen Vater Ausdruck zu geben, wie es geschrieben steht״־־ Mal. I, 6 — »der Sohn ehrt seinen Vater. Im Midrasch zum.

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