Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 554 (sequence 9)
- Language
- German
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554 Eine unbekannte jüdische Sekte. "Wein den Heiden zu verkaufen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß unser Autor nicht von דנן ויין, sondern von /גרן ונו spricht, und der letztere Ausdruck ist gebraucht, um anzudeuten, daß es sich um Getreide und Wein handelt, von denen die Priestergaben noch nicht abgehoben sind, was erst geschah, nachdem das Getreide von der Tenne und der Wein von der Kelter nach Hause gebracht waren1). Der Grund für das Verbot ist demnach der, daß man diese Produkte den Heiden nicht verkaufen darf, solange der heilige Bestandteil derselben als תרומה ומעשר nicht ausgeschieden ist, was einer Entweihung des Heiligen gleichkäme, und hierin dürfte wohl die Halächah mit unserem Autor übereinstimmen2). Vielleicht aber enthält diese Stelle nichts anders als was die Mischnah Aboda sara 1, 1 gebietet, nämlich: daß man an den heidnischen Feiertagen, אידיהן ׳של טיס denselben nichts verkaufen darf, und haben wir für בכל מאודו der Mischnah entsprechend בכל יום איין »an irgend welchem Feiertag derselben« zu lesen. 12, 11: אשר באו עמו, Nicht »welche mit ihm in das Bündnis Abraham eintreten«, sondern * *dieweil sie ihm usw.«, אשר hat an dieser Stelle, wie auch manchmal in der Schrift, die Bedeutung von יען »weil«. 12, 12: ככרית אברהם, Das Bündnis Abrahams ist wohl nichts anderes als »die Beschneidung«, wie häufig in Mischnah und Talmud3), und bezieht sich eigentlich nur auf עבדו J) Maasrot I, 5; Baba m. 87 b. •) Ausdrücklich wird dies nirgends behauptet, vgl. jedoch jer. Pess. IV, 30d, wo vorausgesetzt wird, daß die priesterlichen Abgaben beim Verkauf schon ausgeschieden sind, was schon von R.: David Fränkef z. St. bemerkt wurde. Allerdings beweist diese Stelle nichts, weil es eine hypothetische Voraussetzung sein kann, ohne daß dem wirklichen Gesetze Rechnung getragen wird. Mit Bezug auf טבל Vgl. Demai V, 8, und es ist möglich, daß an unserer Stelle davon gebandelt wird. י) Abot III, 11; Tosefta Ber. VII, 12; Schab. 137 b t». a. v, a, O.