Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 553 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine unbekannte, jüdische Sekte. 553 der nichtjüdischen Bevölkerung, und da die Juden ihn ihnen nicht durch Gewalt entreißen konnten, so versuchten sie durch ein strenges Boykottsystem1) den Heiden den Auf׳־ enthalt unter ihnen so unangenehm wie möglich zu machen. Die Tannaiten verboten, den Nichtjuden Häuser und Felder zu verkaufen oder zu vermieten, und an bestimmten Tagen war jeder geschäftliche Verkehr mit ihnen verboten. Außer־־ dem aber durfte man ihnen nichts verkaufen, von dem anzunehmen ist, daß es für den Götzendienst verwendet2) wird. Da nun der Boden ohne Großvieh nicht bearbeitet werden kann, so hielt man auch das alte Verbot des Verkaufs von Tieren an die Heiden aufrecht; da aber nun der Grund für dieses Verbot ein ganz anderer als früher war, wurde es modifiziert. Man gestattete einerseits den Verkauf von Kleinvieh, da es zur Feldarbeit untauglich ist, andererseits aber wurden in das Verbot alle Gattungen von Tieren aufgenommen, die zur Feldarbeit gebraucht werden, auch »die unreinen«, während ursprünglich nur »die reinen« verboten waren, ln manchen Orten erhielt sich jedoch das alte Gebot unverändert, wenigstens so weit es erschwerend war * daher stammt der von der Mischnah erwähnte lokale Gebrauch, מנהג המקום, auch das Kleinvieh nicht an Heiden zu verkaufen. Die Differenz zwischen der Halachah und unserem Fragment ist demnach bedingt durch die verschiedenen Zeitverhältnisse. 12, 9—10: ומגורנו. .. אל ימכר להם בכל מאדו. Dieses Gesetz wird im Gegensatz zum vorhergehenden nicht weiter begründet, was um so mehr auffällt, als es sich bei diesem um ein der Halachah widersprechendes Gesetz handelt. Nach der Halachah3) nämlich ist es gestattet, Getreide und ג) Über die Einzelheiten dieser Gesetze vgl. Mischhah, Tosefta und Talmud, Aboda saia I. . 2) Entsprechend der Ansicht unseres Autors אשר לא יזבחום, jedoch" ist die Halachah nicht so streng. s) Vgl. Aboda sara 1,8 und besonders jer. Pessachim IV, 30 d, wo ohne weiteres vorausgesetzt wird, daß mau Weizen, Wein und Öl ihnen verkaufen darf; J: