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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 5 · p. Seite 552

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 5
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 552 (sequence 7)
Language
German
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•2־55 Eine unbekannte jüdische Sekte; Umständen gestatten, von Nichtjuden Gaben anzunehmen/ sei es für den Bau von Bethäusern oder für die Unterhalt turig von Armem Unwahrscheinlich dagegen ist es, daß jemand an den hohen Rat mit der Frage heräntrete, ob er einen Nichtjuden! bestehlen oder berauben dürfe. '; :' 12,8—9: אל ימכר... בעבור אשר לא יזבחום. Nach der Mischnah Pessachiirr IV, 3[; Ab. sar. I, 6 ist es verboten, den Nichtjuden Großvieh zu verkaufen, während der Verkauf von Kleinvieh gesetzlich gestattet ist, obwohl an manchen Orten der Brauch herrscht, auch dieses nicht an sie zu verkaufen. Die Amoräer hatten keine Tradition über den Grund dieses Verbotes, wie aus den Diskussionen in beiden Talmuden1) hervorgeht, während die Begründung in unserem Fragmente eine ganz plausible ist. Freilich genügt sie nicht, um den von der Halachah gemachten Unterschied zwischen Groß- und Kleinvieh zu erklären; da doch beide Gattungen sowohl von Juden als von Heiden als Opfer dargebracht wurden. E:s scheint daher, daß wir in der Mischnah eine zweite Phase in der Entwickelung dieser Halachah vor uns haben. Ursprünglich, ä. h. zur Zeit des Tempelbestandes, war es verboten, solche Tiere, die im Tempel als Opfer gebraucht wurden, den Heiden zu verkaufen; Tiere, die Gott dargebracht werden können, sollen nicht den Götzen geopfert wurden8). Nach der Zerstörung des Tempels fiel der eigenfcliehe Grund für dieses Verbot weg; aber einen ganz heuen und in gewissem Sinne viel wichtigeren Grund gab es nun für die Tannaiten, das alte Verbot aufrecht zu halten, wenigstens in einer modifizierten Form. Infolge des Krieges im Jahre 70 kam ein wesentlicher Teil Palästinas in den Besitz ף Vgl. Jer. Pessachim IV, 30 d, 31 a und Babli Aboda sara 15 a, wo zuerst verschiedene Gründe angegeben und dann widerlegt werden, bis schließlich dieses Verbot mit der Sabbatruhe in Zusammenhang gebrächt wird, aber in einer solch gezwungenen Weise, daß die Begründung kaum: annehmbar ist. a) Die Beschränkung בתורים bezieht sich natürlich auf solche Tiere, welche die Juden für טהורים, d. h. für zum Opfer geeignet, halten.

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