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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 4 · p. Seite 491

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 4
Article
Die Grundlagen einer jüdischen Ethik
Date
1912-01-01
Page
Seite 491 (sequence 14)
Language
German
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Die Grundlagen einer jüdischen Ethik. 491 in der Milch seiner Mutter kochen.1), erklärt der im 12. Jahrh. lebende R. Samuel ben Meir (genannt Raschbam) folgendermaßen: »Es liegt etwas Verabscheuungswürdiges, eine gefräßige Oier darin, die Milch des Muttertieres zugleich mit dem Jungen zu genießen; dieses Gebot soll Milde gegen die Tiere lehren«. Man darf einem Tiere, während es Getreide drischt, nicht das Maul verschließen2). Im israelitischen Altertum hat man nämlich das Getreide durch Ochsen dreschen lassen, indem man sie dazu abrichtete, auf den Getreidehaufen umherzutrampeln, oder sie fortwährend hin und zurück über das Getreide trieb. Da nun hierbei das Tier angestrengt arbeiten mußte, gewährte ihm das biblische Gesetz ein Anrecht, während seines Gehens einige zu seinen Füßen verstreut liegende Körner ungestört aufzuschnappen. Dagegen wäre es grau- -sam, dieses durch Zubinden des Maules zu verhindern. Ferner gebietet die Bibel, einem unter seiner Last hinfallenden Tiere ohne weiteres Hilfe zu gewähren3). Selbst am Sabbat soll man ein Tier von seinen Leiden zu befreien suchen und darf zu diesem Zweck sogar rabbinische Verbote übertreten4). »Bevor man selbst seine Mahlzeit einnimmt, verabreiche man dem Vieh sein Futter«, empfiehlt der Talmud5 * *). Es wirft ein schönes Licht auf den Menschen, wenn dessen Vieh behaglich ißt und satt wird?). Am Sabbat und an den!Festtagen muß man auch allen seinen Tieren Ruhe gönnen!). Jede Art von Tierquälerei ist daher strengstens untersagt. »Du darfst kein Tier verschneiden, oder sonstwie verstümmeln«8). Verwerflich sind daher nach talmudischer 2 (נ. M. 23, 19. *) 5. M. 25, 4. 3) 2. M. 23, 5. <) Sabbat 128 b. 5) Gittin 64. *) Jalkut Spr. Sal. 12, 10. 2 (י. M. 20, 10.?) 3. M. 22, 24.

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