Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 4 · p. Seite 442

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 4
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 442 (sequence 26)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2829132-2829843-2829848-2891580--39726-2891656
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

442 Eine unbeknnnte jüdische Sekte. Verbot in Töözäza San bat 21 a, am Sabbat zu fluchen und zu schwören. Die andere Auffassung hatte eine Stelle in Philo, der — Einzelgesetze 11, 7; ed. Mag. 283 — beweist, daß am Sabbat die Herren auf die Dienstleistungen der Sklaven verzichten müssen, und selbst die notwendigen Arbeiten zu verrichten haben. Dies entspricht zwar nicht der Ansicht der talmudischen Halachah, aber Philo hat wohl nicht die Sache erfunden. 11, 14: (* *אל ישבות1) איש במקום קרוב לגיים. S verweist auf die Ansicht der Karäer und Samaritaner, wonach es verboten sei den Sabbat anders zuzubringen als unter Juden. Wäre aber die Ansicht unseres Verfassers dieselbe, dann hätte er gesagt: במקום גוים und nicht בס׳ קרוב לגוים, da nicht abzusehen ist, wie der (3מקום מושבת durch die Nähe der Nichtjuden entweiht wird. Wahrscheinlicher ist es, daß nach unserem Verfasser der Sabbat im Zustande der Reinheit טהרה verbracht werden muß. Deswegen warnte er davor, in der Nähe von Nichtjuden sich aufzuhalten, da man dadurch Gefahr läuft, verunreinigt zu werden, In der Mischnah Sabb.*) 1,7 scheint vorausgesetzt zu werden, daß Nichtjuden am Sabbat unter den Juden nicht geduldet wurden. Anan in seinem Gesetzbuch S. 6, verbietet überhaupt, mit Nichtjuden zusammen zu wohnen, während im Talmud von hervorragenden Gelehrten berichtet wird, daß sie den Sabbat bei Nichjuden zubrachten, was allerdings wohl nur in Ausnahmsfällen geschah6). J) So sehen wir, emendiert S. für ישבית des Textes. s) כשבת nach ישבות kaum zulässig und ist wohl auf Rechnung der Abschreiber zu setzen, veranlaßt durch die vorhergehenden und nachfolgenden Sätze, die mit בשבת endigen. ’) Vgl. oben zu 11, 10. *) עד שיניע למקום קרוב »bis er — der Nichtjude — den nächsten Aufenthaltsort des Nichtjuden erreicht«; Rasch! und Maimonides erklären ם׳ קחוב in sehr gezwungener Weise, wie schon R. Samuel Strachun z. St. bemerkt hat. 6) Erubin 65b; vgl. die richtige Bemerkung der Decisoren —

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.