Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 440 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829843-2829848-2891580--39724-2891654- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
440 Eine unbekannte jüdische Sekte. gestattet1). Übrigens handelt es sich in unserer Stelle wahrscheinlich nicht darum, das Gefäß zu zerbrechen, sondern darüm, eine Öffnung in demselben zu machen, und dies wird in der Mischnah Schab. XXII, 3 ohne weiteres verboten. . 11, 10: אל יטול בבית מושבת סלע ועפר, S. möchte (2 *יום השבת für מושבת lesen, was aber meines Erachtens ganz unmöglich ist, da es dann entweder vor בבית oder nach ועפר stehen müßte.- Im Nachtrag scheint S. selbst diese Emendation aufgegeben zu haben, indem er auf, die bei den Karäern8) gebrauchten Ausdrücke מקום מושבת »der Ort, bewohnt von Juden, die den Sabbat gesetzmäßig feiern« und מקום מחולל »der Ort, bewohnt von Nichtjuden4 *), die den Sabbat entweihen« hinweist. Man könnte als Stütze für diese Erklärungaufll, 14 verweisen, wo die Vorschrift gegeben wird, den Sabbat nicht an einem Orte zuzubringen, in dessen Nähe sich Nichtjuden aufhalten, d. h. an einem מקום מחולל, Aber nichts destoweniger ist diese Erklärung kaum haltbar, denn erstens müßte es מקום und nicht בית heißen, wie unser Verfasser selbst an der zitierten Stelle von מקום spricht, der in der Nähe der Nichtjuden ist, und zweitens würde man יטלטל und nicht יטול erwarten, das nicht »bewegen«, sondern »aufheben, wegtun« bedeutet. Auch sachliche Schwierigkeiten hat diese Erklärung, denn der Ausdruck בית מושבת setzt voraus, daß man nur an einem solchen Orte den Sabbat zubringen darf, so daß es dann ganz überflüssig wäre, bei einem speziellen Säbbatgesetze hervorzuheben, es sei verboten in einem בית מושבת, da doch anzunehmen ist, daß l) Vgl. Bezah 33 b, wo ausdrücklich gesagt wird, daß die Mischnah nur von dem Falle spricht, wenn das Gefäß schon vor- Sabbat zerbrochen, und provisorisch zusammengeklebt war,' vgl.; ferner Tur Oracfa Chajj. 314. *) Dies ist wohl Druckfehler für ביום. *) Da Schechter keine Belege hiefür gibt, so sei hier auf Ha< dass!, Eschkol 54c und Nicomedi, Gan Eden 30d hingewiesen. 4) Die Karäer sind unter sich uneinig, ob man unter Juden, diepen Sabbat nicht gesetzmäßig feiern, verweilen darf, vgl. Gan Eden 30 a,.