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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 4 · p. Seite 438

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 4
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 438 (sequence 22)
Language
German
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438 Ein« tmb«kant1$e jüdische Sekte. 3 niedergelegt ist; הבהמה כרגלי הבעלים »das Vieh einer Person darf nur so weit gehen als der Besitzer«. 11, 6: אל ירם את ידו להכותו באגרוף. Diese Worte können verschieden aufgefaßt werden; sie mögen ein Verbot enthalten, den Tieren am Sabbat Schmerz zuzufügen, weil dieser Tag nach der Schrift — Exod. 20, 9 — den Tieren zur Erholung gegeben ist. Oder sie wollen sagen, daß man am Sabbat die Tiere nicht durch Schläge zum Gehen zwingen dürfe, weil es ein Ruhetag für sie ist und sie in ihrer Ruhe nicht gestört werden dürfen. Der Nachsatz, »wenn es störrig ist, soll er es nicht aus dem Hause herausnehmen«, spricht für die zweite Auffassung; ein störriges Tier muß eben zum Gehen gezwungen werden, und dies ist verboten. Die Halachah1) kennt ein solches Verbot nicht und gestattet ausdrücklieh, ein störriges Tier vermittelst eines Zaumes oder Seiles zu schleppen. Die in der Schrift für die Tiere gebotene Ruhe bezieht sich nach der Halachah2) nur darauf, daß man ihn mit keiner Last belasten darf. Mit unserem Fragmente dagegen stimmt der bei den Falascha im hohen Ansehen stehende Pseudepigraph Baruch3), wo eine Abteilung in der Hölle für die Priester und Lehrer bestimmt ist, die dem Volke nicht sagten: »treibet an diesen Tagen — Sabbaten — weder Esel, Maulesel, Ochen, Schaafe, Ziegen, ja nicht einmal Hühner in den Stall hinein«. Es sei auch darauf hingewiesen, daß nach dem Buche der Jubiläen 50, 12 das Schlagen eines Tieres4) mit dem Tode zu bestrafen ist, entsprechend dem in unserem Fragmente gegebenen Verbote, ein Tier mit der Vgl. Sabbat 52a über המור שעסקיו רעים sein Esel, der schlechte Gewohnheiten hat«. 2) Mischnah Sabbat V passim. Vgl. auch Talmud das. 154 a, s> Abgedruckt in Halevy, TgSzäza Sanbat, 100; der Text ist freilich mir nicht ganz verständlich. *)So ist wohl diese Stelle aufzufassen, und nicht wer *je man• den schlägt oder tötet,« denn Mord ist ja auch an Werktagen ein Kapitalverbrechen. Übrigens ist vielleicht der äthiopische Text zu übersetzen: wer schlägt und tötet ־= totschlägt.

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