Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 437 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Eine jüdische unbekannte Sekte. 437 deutet. Josephus Vita, 54, berichtet, wie die an einem Sabbat in der Proseuche versammelte Menschenmasse, die in solcher Aufregung war, daß sie nahe daran war, die Fahne der Revolution zu ergreifen, sich zerstreute, als die sechste Stunde — elf Uhr — kam, denn bemerkt Josephus: »unser Gesetz verlangt, daß am Sabbat um diese Stunde gespeist werden muß«. Josephus stimmt hierin mit der Behauptung des Talmud, Jer. Taanit Iil, 67a überein, wonach es verboten ist, am Sabbat länger als bis zur sechsten Stunde zu fasten« אסור להתעמת עד שש שעות בשבת. Das Buch der Jubiläen 50,12 wie Töözaza Sanbat 21 a setzen auf Fasten am Sabbat die Todesstrafe, während die Halachah dies Vergehen nicht allein für straflos hält* 1), sondern sogar unter Umständen das Fasten gestattet2). Lehrreich ist der noch heute unter den Falaschas3) herrschende Brauch, am Versöhnungstag, der am Sabbat fällt, eine kleine Mahlzeit einzunehmen, weil nach ihrer Ansicht die vollständige Enthaltung von Speisen und Getränken am Sabbat eine schwerere Sünde wäre als das Essen am Versöhnungstage. 11, 5—6: אל ילך כי אם אלפים באמה. Diese Vorschrift fügt etwas hinzu, was in 10, 11 nicht enthalten ist, und zwar, daß es nicht gestattet sei, das Vieh außerhalb der Sabbatgrenze weiden zu lassen, auch wenn der Hirt innerhalb der zweitausend Ellen sich aufhält4), und dies ist auch die Ansicht der Halachah, wie sie in der Mischnah Beza II, l) Fasten am Sabbat ist zwar nach der Ansicht der beiden. Talmüde biblisch verboten — Rosch ha-Sch. 19a; Jer. Ned. VIII, 40a לוקה ואש התרה —, aber nur deswegen, weil dadurch das Gebot des קדוש nicht erfüllt wird; und da dies nur ein מצות עי ist, so ist keine Strafe möglich. 1j Vgl. Pesachim 68 b und Schulcban Aruch Orach Chajjim 288, 2. a) Vgl. Faitlovitcz, Quer durch Abessinien ...; daß diese Sekte gegen die Lehre des Talmud verstößt, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden, vgl. Menachot XI, 7. ' 0 Auch auf das Übertreten dieses Verbotes ist in T€£zäza Sanbat 19a, Todesstrafe gesetzt.