Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 434 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829843-2829848-2891580--39718-2891648- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
434 Eine unbekannte jüdische Sekte. jeder Einzelheit der Halachah; vorausgesetzt wird zunächst, daß ein Ort wo gebadet wird, ein Raum, רשות, ist, aus dem man nichts hinaustragen darf, wie auch die Halachah lehrt1) — Erubin VIII, 7 —. Ferner wird in unserem Fragmente in weiterer Übereinstimmung mit der Halachah2) gelehrt, daß der am Ufer des Flusses Stehende seinen Oberkörper ausstrecken und ohne seinen Platz zu verlassen על עוטרו■ seinen Mund an den Fluß legen und trinken darf; jedoch ist es ihm nicht gestattet, von seinem Platze am Ufer seinen Arm auszustrecken und in ein Gefäß Wasser zu schöpfen, weil dann zu befürchten ist, daß er seinen Arm mit dem gefüllten Gefäße zurückziehen werde, wobei er dann dasWasser aus dem Flusse nach dem Ufer brächte, was verboten ist. 11, 3: מובאים בגו. S. übersetzt »die von einem Nichtjuden gebracht sind« und verweist — Einleitung XXV — auf die Sitte der Falaschas, die das von einem Nichtjuden Berührte als unrein erklären. Nun kann zwar darüber kein Zweifel herrschen, daß zur Zeit, als das rabbinische Judentum auf der Beobachtung der Reinheitsgesetze bestand, dieses jetzt nur von den Falaschas beobachtete Gesetz allgemein als undisputierte Halachah®) galt, jedoch ist diese *) Die Mischnah spricht von einer Wassermasse, die in einem Privatbesitz sich befindet, die nicht desto weniger als n כרמלי gilt; mit Bezug auf Flüsse, Seen u. dgl. m. vgl. Tosefta Schab. 1, 4 und die Parallelstellen, wonach unter allen Umständen eine Wassermasse ein כרסלית ist. s) Vgl. Erubin X, 6 und die Erklärung des Talmud 99 a dazu בחפצין הצריכין לו, das man am besten mit Raschi z. St. — gegen Maimonides Hilch. Schabb. XIV, 2 — so auffaßt, daß ein Unterschied besteht zwischen Trinken, ohne sich dabei eines Gefäßes zu bedienen, und das gestattet ist, und Trinken aus einem Gefäße, das verboten ist. Übrigens gibt es Tannaim — vgl. das. —, die sogar das Trinken ohne Gefäß verbieten, jeruschalmi X, 26 b scheint die Mischnah verschieden vom Babli aufzufassen, der Sinn desselben ist jedoch sehr schwierig; Dünners Erklärung z. St. ist unhaltbar, da למעלה מיי kein רה״ר ist, sondern מקום סטור. *) Sifra zu 15, 2; Tosefta Sabim II, 1; Niddah 34a; vgl. auch Joh. 18, 28 und Act. 10, 28.