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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 4 · p. Seite 433

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 4
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1912-01-01
Page
Seite 433 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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Eine unbekannte jüdische Sekte. 433 ,werden darf, ob mit einem Gefäße geschöpft oder mit den Händen. Die Karäer, die in dieser Frage mit dem Buche der Jubiläen übereinstimmen, geben gleichfalls הכנה als den Grund an, wie die Worte Hadassis, Eschkol 56 a, deutlich aussagen: פלגי מים... אסור לנו לשלוח יד בהם לשתות או להתרחץ מהם גופנו מצואה ... יען בי אינם מובנים לנו ברשותינו. »Es ist uns verboten, uns der Bäche zu bedienen, sei es um aus ihnen zu trinken oder in ihnen zu baden, da das Wasser sich nicht schon vor Sabbat in unseren Häusern befand«. Freilich fügt Hadassi hinzu: אף מעיני1) מים שהם בבתים אסור לנו לשאוב מהם מים ויעלו כי היא מלאכת »auch aus Behältern, die in unseren Häusern sind, dürfen wir kein Wasser schöpfen, denn es ist eine — am Sabbat verbotene— Arbeit«. Wir dürfen jedoch diese karäische Ansicht nicht dem Buche der Jubiläen zuschreiben, wo das Wasserschöpfen verboten wird, weil das Wasser nicht »vorbereitet«2! war, woraus hervorgeht, daß das Schöpfen selbst keine Arbeit ist. Die Ansicht unseres Verfassers ließe sich zwar teilweise mit der karäischen in Übereinstimmung bringen, daß das Schöpfen verboten sei, aber nicht der Gebrauch des Wassers; bei näherer Betrachtung erweist sich jedoch diese Auffassung als unhaltbar, da danach die Worte על עומדו »wo er steht« einfach sinnlos wären. Für das richtige Verständnis unserer Stelle ist zunächst notwendig zu wissen, daß וירד לרחוץ »und er begab sich ins Bad« bedeutet. Der Fall aber, der hier besprochen wird, handelt davon, ob der Person, die am Ufer des Flusses steht, um sich ins Wasser zu begeben, gestattet sei, erst ein wenig Wasser aus dem Flusse zu trinken. Die in unserem Fragmente gegebene Regel lautet: »er darf trinken an der Stelle, wo er sich befindet, aber nicht schöpfe er Wasser in ein Gefäß«. Diese Ansicht entspricht nun in l! In diesem Satze bedeutet מעין nicht Quelle, sondern Wasserbehälter; möglich auch, daß בית so viel wie Privatbesitz רשות היחיד ist. s) Ebenso in T&ezaza Saubat 19 V., wo Hur das Schöpfen »fließenden Wassers« verboten ist. Monatschrift, 56. Jahrgang. 28

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