Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Eine unbekannte jüdische Sekte
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 430 (sequence 14)
- Language
- German
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430 Eine unbekannte jüdische Sekte. אלפים ganz deutlich, daß unser Verfasser dieselbe Sabbatgrenze kannte wie die rabbinische Tradition. 10, 22: כי אם המוכן. Mit Recht bemerkt S., daß מוכן hier im Sinne von »bestimmt« zu nehmen ist, wie auch die Halachah darauf besteht, daß nur das, was schon vor Sabbat zum Gebrauch für diesen Tag bestimmt ist, genossen werden darf. Die alten Karäer1) waren über diese Frage geteilter Meinung, die einen folgten der rabbinischen Tradition mit Bezug auf הכנה, während die anderen den Gebrauch von Früchten, die am Sabbat abfielen, gestatteten, obwohl sie, wie es in der Natur der Sache liegt, nicht vor dem Sabbat für den Gebrauch an diesem Tage bestimmt waren. Aus einer Bemerkung der Mischnah, Pesachim IV Ende erfahren wir, daß die Bewohner von Jericho es mit dieser rabbinischen Vorschrift nicht genau nahmen, und, wenn die Behauptung2) wahr ist, daß dieser Gebrauch der Jerichenser auf sadduzäischen Einfluß zurückgeht, so hätten wir hier einen Fall, bei welchem unser Verfasser mit den Pharisäern gegenüber den Sadduzäern übereinstimmt. 10, 22—23: ומן האובד בשדה♦ S. übersetzt: of that whith is perishing in the field. Ich halte es jedoch für ganz ausgeschlossen, daß unser Verfasser bei seiner außerordentlichen Rigorosität gestatten würde, Früchte zu pflücken oder Getreide abzunehmen, weil es sonst vom Regen oder von *) Anans Ansicht darüber ist schwer anzugeben. In seinem Gesetzbuch spricht er sich zweimal darüber aus — S. 70,73 —. Jedoch können beide Stellen so aufgefaßt werden, daß die wirkliche Arbeit vor Sabbat getan werden muß und ist S. 73 für לאצנעי vielleicht ומשלי »gebratenes* zu lesen. Allerdings berufen sich die Karäer aufAnan als denjenigen, der ד״ככה erfordert, während Benjamin Nahawendi es nicht iür nötig hält. Vgl. Harkavy, Anans Gesetzbuch 136, 152 — der aber gar nicht bemerkt, daß Anans Worte in dessen Gesetzbuch sich anders auffassen lassen —und Nicodemia גן עדן XIX, 35 a. Was den Unterschied anbetrifft, den Anan zwischen Sabbat und Feiertag macht —70—, so hat Harkavy übersehen, daß Anan selbst — 74 — ihn näher be״ gründet. *) Vgl. Büchler, Priester und Kultus.