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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 3 · p. Seite 382

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 3
Article
[Rezension]
Date
1912-01-01
Page
Seite 382 (sequence 2)
Language
German
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Besprechungen. 382 später zwei Prozesse. Bei der Einnahme der Stadt durch die kaiserlichen Truppen (1697) wurde das Ghetto eingeäschert. Die Juden bauten es dann aus eigenen Mitteln auf und einigten sich mit dem Nutznießer des Mietszihses, diesen auf 70 Groschen zu reduzieren. Dieser Vertrag wurde 20 Jahre später angefochten, doch ohne Erfolg. Im Jahr י (1780) entstand wieder ein langwieriger Prozeß, auf den der Sultan selber Einfluß nahm, weil die Juden einige Jahre die Miete nicht bezahlten. Sie gewannen den Prozeß, indem der Mietszins nicht erhöht wurde, mußten jedoch 1683 Groschen Prozeßkosten bezahlen und 510 Groschen rückständige Miete. Unter diesen Kosten befinden sich folgende Posten: dem Kurier des Sultans, der die Klage überbrachte, 750 Gr.; dem Beamten, der die Klage erhob, 75 Gr.; dem Kadi 530 Gr.; den Beisitzern 158 Gr.; unter den kleineren Posten: für Zuckerwerk den Anwesenden 13 Gr. Immerhin gewinnt man aus diesem Prozesse den Eindruck, daß man auch in der Türkei zu seinem Rechte gelangen konnte, selbst dann, wenn der Sultan den Gegner protegierte. Mit dem Ghetto erhielten die Jaden auch das Recht, einen Tempel zu erbauen. Nicht so leicht war die Bewilligung zum Wiederaufbau dieses Tempels zu erlangen, als er 1749 niederbrannte. Da zeigte sich der türkische heil. Bureaukratius in seiner ganzen Nacktheit. Zuerst erlangten die Juden eine Bewilligung zu diesen Wiederaufbau vom Sarajevoer Mufti. Damit wandten sie sich mit einer Bittschrift an den Sultan. Der Großherr holte die Zustimmung des Obersten Mufti ein, und auf Grund seines »Fetva« erließ er einen »Ferman«. Mit diesen Ferman kamen die Juden zum Kadi. Dieser berichtete über die Angelegenheit dem in Travnik residierenden Vali. Der Vali gab die Erlaubnis. Nun erst entsendet der Kadi eine Kommission, die die Einäscherung des Tempels konstatiert und die genauen Maße für den Neubau festsetzt. Aber gebaut darf noch nicht werden. Dieselbe Kommission wiederholt ein Jahr später ihre präzise Arbeit. Nun erteilt der Kadi die Baukonzession. Nach Beendigung des Baues muß die Kommission konstatieren, ob der Tempel in den Dimensionen des alten niedergebrannten erbaut wurde. Alle diese Protokolle befinden sich wörtlich in den Sidschilen. Schade, daß sich in der komplementären jüdischen Quelle kein Aufschluß darüber findet, was diese vielen Fetvas und Fermans gekostet haben. Besonders der einjährige Stillstand der Angelegenheit ist ein beredter Zeuge, weshalb der Kadi wieder eine Kommission entsendet und die Baukonzession erteilt. An Steuern hatten die Juden dasselbe zu leisten wie die anderen Nichtmoslemen: die Kopfsteuer »Haradsch«, die nach der Vermögens-

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