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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 3 · p. Seite 376

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 3
Article
Die Grundlagen einer jüdischen Ethik
Date
1912-01-01
Page
Seite 376 (sequence 18)
Language
German
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376 Die Grundlagen der jüdischen Ethik. wir das Gesetz so erklären, daß nur der Wert des Auges gemeint sei. Ferner ist es unmöglich, einem Menschen genau dieselbe Verwundung beizubringen, die er seinem Nächsten zugefügt hat, weil man die Länge, Breite und Tiefe der Wunde nicht so haarscharf bemessen kann, während durch ein Mehr oder Minder die Vorschrift (3. M. 24, 19): »Wie er getan hat, so geschehe auch ihm« unerfüllt bliebe. Wir folgern daher mit Recht, daß in diesem Gesetz nur die Entschädigung durch den entsprechenden Geldwert der Verletzung gemeint ist. Der Ausdruck: »Wie er getan hat, soll ihm geschehen«, hat nur den übertragenen Sinn: »Wie er übel getan hat, soll auch ihm eine entsprechende Strafe auferlegt werden.« So sagt Simson (Richter 15, 11)■: »Wie Sie mir getan haben, habe auch ich ihnen getan«, obgleich seine vergeltende Tat in Wirklichkeit nicht die gleiche war, wie die der Philister. Denn die Philister haben ihm sein Weib geraubt und deren Haus angezündet, er aber zündete ihnen nur das reife Getreide an: Somit haben wir aus der heil. Schrift und der mündlichen Überlieferung erschlossen, daß der Satz : »Auge um Auge« nicht wörtlieh aufzufässen sei«. Sehr zutreffend bemerkt auch jehuda Halewi (um 1100 n. Chr.): »Heißt es nicht in dem, diesem biblischen Sätze vorangehenden Verse (3. M. 24, 18): »Wer ein Vieh erschlägt, soll es bezahlen Leben für Leben?« Hier bedeutet dieses doch eine entsprechende Entschädigung. Es ist aber nicht gesagt: Wer dein Pferd totschlägt, dem schlage auch sein Pferd tot, vielmehr : Nimm von ihm ein entsprechendes Pferd, denn was würde es dir nützen, sein Pferd tötzuschlagen? Ganz in derselben Weise nimm den Geldwert der Hand desjenigen, der deine Hand abgehauen hat, denn du hast keinen Nutzen, wenn du ihm auch die seine äbhaust. Und welche dem Verstände zuwiderlaufenden Urteile enthält erst der Satz: »Wunde um Wunde, Beule um Beule!« Wie sollen wir das genau feststellen?

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