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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1912-01-01 · Heft 2 · p. Seite 243

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
56 (1912)
Issue
Heft 2
Article
Ludwig Philippson
Date
1912-01-01
Page
Seite 243 (sequence 26)
Language
German
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IRI
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Ludwig Philippson. 243 nicht wie das Neue Testament und der Koran als für die Allgemeinheit bestimmt aus, er ist bloß für den jüdischen Stamm berechnet. Und was seine Form oder Formlosigkeit betrifft, so hält er den Vergleich mit den 20.000 Kommentatoren des Korans und sehr vielen Kirchenvätern aus. Wahr und schön ist der Satz, daß er den Juden für das verlorene wirkliche Palästina ein neues, geistiges schuf, in dem man von den Nachbarn ungestört weilen, das man überallhin mit sich tragen konnte. Der Schwerpunkt ist Erhaltung des ganzen Mosaismus und für die Zukunft: der Glaube an einen Messias. Berechnet ist er auf eine lange Übergangsperiode, Die Idee aber unterlag ganz der Form, ohne daß je ein Dogmenstreit entstand, wenn auch die persönliche Geistesfreiheitgänzlich in Gesetzes- Verpflichtung aufging, der Gegensatz zum Prophetismus. Die Bewegungen der Neuzeit auf religiösem Gebiete werden in den letzten zwei Vorlesungen behandelt. In Bezug auf das Judentum geben sie eine Darstellung der Kämpfe, wie oben zu schildern versucht worden ist, und den Standpunkt Phiüppsons. Als Ergebnis wird erklärt, es handle sich im Christentum um die Herstellung der religiösen Idee ohne spezifisch-christliche Elemente, im Judentum um ihre En t klei du n g vo m Formengesetz. Welches ist die Zukunft der Religion? fragt die 12. Vorlesung, und die Antwort lautet in Gemäßheit des Standpunktes Philippsons: Die menschliche Idee wird gänzlich in der religiösen Idee aufgehen, nicht als tote Annahme, sondern als lebendige, bewußte Vereinbarung. Dann werden die speziellen Formen der einzelnen Religionen fallen gelassen werden, diese allgemeine Religion wird losgelöst sein von jeder nationalen Einseitigkeit. Ihre Aufgabe aber ist: Allgemeine Anerkennung des allgemeinen Menschenrechtes, der wirkliche Umbau der Gesellschaft auf diesem Grunde und Ausgleichung aller Folgen, welche der bisherige, eigentlich heidnische Staat in den bestehenden Ver- 16*

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