Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 194 (sequence 14)
- Language
- German
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194 Die Ethik R. Saadjas. Jurisprudenz machen, nicht vollständig veräußerlicht? Saadja würde beide Fragen aber auf das entschiedenste verneinen. Denn die Religionsgesetze verdanken die Anerkennung ihrer Autorität nur dem sittlichen Bewußtsein, des Menschen. Erst nachdem die Vernunft sich davon überzeugt hat, daß sie auf sittlichen Grundsätzen beruhen,, erkennt sie die Gesetze der Religion an und hauptsächlich auch deswegen, weil sie der Ethik diejenigen zuverlässigen und sicheren Normen liefert, die die Vernunft selbst: ihr nicht zu bieten vermag. Die Fundamente der Sittlichkeit, die sittlichen Motive werden dem Menschen durchaus nicht erst durch die Offenbarung vermittelt. Selbst für die speziellen »Offenbarungsgesetze«, die Saadja ethisch für ganz indifferent hält, liegt das Motiv ihrer Beobachtung: nicht in dem blinden Gehorsam gegen den göttlichen Befehl, sondern in der Reflexion des Verstandes, daß durch das Befolgen dieser Gebote das höchste Gut erworben werde.. Dadurch, daß die Vernunft ihnen nun zustimmt, erlangen auch diese Gesetze in der Ethik erst ihre Autorität. Der Umstand, daß Gott ein Gesetz gibt, ist für den sittlichen Wert dieses Gesetzes zunächst von gar keiner Bedeutung. Diesen Wert erhält es erst, wenn es dem entspricht, was. die Vernunft für sittlich erkannt hat. Die ethische Untersuchung ist deshalb nicht von der Offenbarung abhängig, sondern sie muß, da die Verbindlichkeit der Religionsgesetze von der Zustimmung der Vernunft abhängt, diesen immer vorangehen. Die Religionsgesetze machen die Ethik nicht überflüssig, sondern setzen sie, um selbst Anerkennung zu erlangen, als notwendig voraus. Die Offenbarung ist bei Saadja nicht wie bei Thomas v. Aquino eine absolute, sondern nur eine relative Notwendigkeit1). *) Emunot III, S. 67, 68.* Ooit kann nichts verlangen, was der menschlichen Vernunft widerspricht. Die Offenbarung kann deshalb• auch nichts über die Vernunft Hinausgehendes lehren, vgl. Jhrg. 1911, S. 522, A. 2.