Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 193 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2829132-2829843-2829846-2891287--39460-2891366- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
193 Die Ethik R. Saadjas. f ordert, so muß auch das offenbarte Gesetz i m in er seihe Geltung behalten, und Säaidja Bestreitet auf das Entschie- •deriste,׳ daß das, was durch eine Offenbarung einmal bestimmt und festgesetzt worden ist, durch eine ändere O'ffenbarurig beseitigt werden könne. Fast die Hälfte des dritten Abschnittes widmet er der Widerlegung aller derjenigen Einwände, die zu seiner Zeit gegen die ewige Dauer und die Unverähderlichkeit der Religionsgesetze erhoben worden sind1). Scheint aber durch dieses Hereinziehen der Religionsgesetze die Ethik nicht vollständig ihre eigene Bedeutung zu verlieren? Denn wozu alle ethischen Untersuchungen und Regeln, wenn sie für den praktischen Gebrauch nicht ausfeichen und der Mensch doch zur Offenbarung seine Zuflucht nehmen muß? Und andererseits wird das Sittliche gerade durch diese Religionsgesetze, die durch ihre ködifizierte Kasuistik die Ethik wie bei Aristoteles2) fast zur in der jüd. Reiigionsphilosophie fesigehalien und war in den arabi- ■sehen Schulen bekannt. Bei Bachja, Herzenspfiichien III/3 heißt es: . ־.. השכל אענה גוירת ודובי מעשי עבודת ד׳ מתסלה וצום וצדקה ומעשר וגמלות חסדים, ואין אדם:;מגיע בה לידיעת גבולי העונשין, אשר התהי-״ב בהן .המקצר בעבודה, והוצרך למעמד וגבול בכל זה בדרך התורה והוראת הנבואה Bacbja hat sich auch sonst die philosoph. Methode Saadjas zum Vorbiid genommen und oft, wie hier mit dessen Ideengang, auch dessen Ausdrucksweise. Im Mawäkif sagt al-Igi: »Wenn wir auch die Bedeutung der Vernunft nicht in Abrede stellen, so ist doch der Nutzen des geoffenbartea Religionsgesetzes der, daß es jenes im Detail aus־ führt, was die Vernunft im Allgemeinen erkennen läßt, und daß es jenes kund tut, was die Vernunft nicht zu erkennen imstande ist«. Kremer, Geschichte der herrschenden Ideen des Islam. Leipzig 1868, S. 301, Note 16. ALH’ubbai und sein Sohn Haschim nahmen ein Vernunftgesetz an und »beschränkten das prophetische Gesetz auf die Maßbestimmungen der Satzungen und die Zeitbestimmungen der Ge־ horsamsakte, zu welchen die Vernunft nicht komme und das Denken nicht gelange«. Schahräsiani, übers, von Haarbrücker I, 82. *) Emunot III, S. 66—74. 2) Aristot. Eth. Nie. V, 2, 12-13; 4, 3-7; 5, 4-5; 7, 7; vgl. Luthardt, Antike Ethik, S, 69. Monatsschrift, 56. Jahrgang. 13