Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 191 (sequence 11)
- Language
- German
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Die Ethik R. Saadjas. 191 zu präzisieren vermag, verdient sie den Namen einer Wissenschaft nicht Mit »sittlichen Ideen« oder »sittlichem Gefühl« kommt man im praktischen Leben noch nicht zu einer vollkommenen Sittlichkeit Sie sind nicht nur zu allgemein und zu unbestimmt, sondern auch bei Völkern ,wie bei dem Einzelnen, je nach der Lebensanschauung, verschieden. Wahrscheinlich hat auch Saadja gerade aus diesem Grunde nicht die Ethik, sondern die Politik und die Religion »Wissenschaft« genannt. Denn der Staat hat bestimmte Gesetze und die Religion, wie Saadja sie verstand, war von den Talmudisten zu einer Kasuistik ausgesponnen, in der das ganze Leben des Menschen in allen seinen Beziehungen nach festen Normen und Vorschriften geregelt und ebenfalls bestimmt war. Dadurch nun, daß er die Ethik mit der Religion verknüpfte, war durch das religiöse Geset2 eine scharfe, für jeden Einzelnen leicht erkennbare und für Alle gültige Grenze zwischen gut und böse oder jetzt richtiger zwischen »Erlaubtem« und »nicht Erlaubtem« gezogen* 1). Die Religion lehrt uns, was wir durch die Vernunft nicht erfahren konnten, wenn eine Ehe als gültig oder ein Gegenstand als Eigentum zu betrachten sei; sie läßt uns über nichts auf sittlichem Gebiete in Zweifel, so daß es zu einem sittlichen Lebenswandel keiner Spekulation bedarf und »selbst Weiber und Kinder zur sittlichen Vollkommenheit gelangen können«2). Die moderne Ethik verweist die meisten der näheren Bestimmungen, ohne welche Saadja eine Moral in der Praxis für unvollständig hält, in das *) Das Reügionsgesetz setzt an die Stelle von »gut« und »böse« die Kategorien »erlaubt« היתר und »verboten« איסור. Man vgl. dazu I, S. 29: »Wenn der Mensch ißt und trinkt, um seinem Bedürfnisse zu genügen, so findet er darin Heil, nimmt er mehr davon, so gegereicht es ihm zum Unheil, ״רעה, und IV, S. 77: »Der Mensch befriedige seine Begierden nur in der ihm von Gott gestatteten Weise כפי שבאר לו והתירו, ... tut er es in erlaubter Weise, so ist es lobenswert, in verbotener aber schimpflich«. 2) S. Jahrg. 1911, S. 522.