Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 189 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Ethik R. Saadjas. 189 Bestrafung des Übeltäters und eine Entschädigung für angerichteten Schaden verlangt, nach welchem Maßstabe Strafe und Schadenersatz zu bestimmen seien1). Die Vernunft eines Jeden würde andere Bestimmungen treffen und eine Übereinstimmung in dem, was erlaubt oder nicht erlaubt sei, wäre unmöglich2 *). Das Gute muß nach Saadja aber, wie wir wissen, allgemein gültig sein, das heißt: Alle müssen dasselbe für gut halten8). Da nun die Vernunft den Menschen die Grenzen des Guten und Bösen nicht finden lasse, so war eben eine Offenbarung durch die Propheten notwendig, die Alles das genau festsetzte und bestimmte, wofür in der Vernunft kein allgemein gültiger Maßstab liege, was aber zur richtigen Unterscheidung von gut und böse unerläßlich sei4 *). Saadja hält hier, also im dritten Abschnitt, die Vernunft, die er im zehnten Abschnitt unfehlbar über gut und böse entscheiden läßt, für diese Entscheidung für unzulänglich, da sie sittliche Forderungen nur im Allgemeinen aufzustellen, dieselben aber nicht näher zu bestimmen und zu begrenzen vermag. Die Ethik bedarf daher neben der Vernunft einer zweiten Erkenntnisquelle, nämlich der Offenbarung. Durch diese Verknüpfung mit der Religion gewinnt seine Ethik aber unbestreitbar nicht nur an Inhalt, sondern auch an Bestimmtheit und Sicherheit und unterscheidet sich dadurch sowohl von der antiken *) Emunot III, S. 61—62. Man vergleiche hiermit die Worte Lotze’s: »Wenn wir von Strafe sprechen, so gehen wir offenbar von der Idee der Vergeltung aus, d. h. wir würden vollkommen befriedigt sein, wenn im Laufe der Dinge das Übel zu seinem Urheber zurückkehrte, dagegen der Urheber des Guten durch Dank belohnt würde: »Art und Weise einer Strafe lassen sich (aber) nach gar keinem an sich evidenten Grundsätze aus der Art und Größe eines Verbrechens ableiten«. Grundzüge der prakt. Philos. Leipzig 1882. § 64 u. § 66. 2j Emunot HI, S. 62: בי. אם היינו מונחים לעצתו היינו חולקים בדעותינו, ולא היינו מסכיטים על דבר. a) Vgl. oben S. 72 u. Anm. 2. 4) Emunot III, s. 61: בי שמעתי כי יש אנשים וששכליהם מספיקים להם להישירם במה שיש בהם מן הטוב ומן הרע ובו.