Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 56 (1912)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1912-01-01
- Page
- Seite 186 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829843-2829846-2891287--39453-2891359- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
186 Die Ethik R. Saadjas. gesetzen einen Wert geben zu können, im dritten Abschnitt den Begriff des höchsten Guts eingeführt Denn das höchste Gut soll der Lohn sein für die Arbeit, die Gott als der Arbeitgeber dem Menschen in den Gesetzen auferlegt. Nur wenn wir den Dienst vollbringen, den uns die Gesetze auferlegen, erhalten wir das höchste Gut als Entgelt dafür1)• Die gebotenen und verbotenen Dinge erlangen dadurch ihren Wert; sie werden von Bedeutung für unsere Glück- Seligkeit und tragen bei richtiger Beachtung zur Vermehrung derselben bei2). Man wird daher auch in den Offenbarungsgesetzen das Gebotene »gut« und das Verbotene »schimpflich« nennen müssen, insofern ja auch in ihnen der Dienst besteht, den Gott belohnt. Da nun die sittlichen Kategorien »gut« und »schimpflich« auch auf die Offenbarungsgesetze anwendbar sind, so gehören sie in zweiter Linie oder als Gesetze zweiten Grades zu den Vernunftgesetzen3). Denn zu den Dienstleistungen gehört auch die Beobachtung der Vernunftgesetze4), sie können deshalb in dieser Beziehung *) Emunot III, S. 58: כי שומר סבת הגעתם אל השובה המתמדת בד,שריחם במה שצוה בו ..., das. x, S. 158: ... מפני ששם העבודה סבה לגמול ... 2) das. III, S. 59: והחלק השני דברים אין השכל גווי .אותם, שהם ט-־בים לעצמם ולא מגונים לעצמם הוסיף לנו הבורא עליהם צווי והזהרה להרבות גמולנו והצלחתנו עליהם. 3) das. III, S. 59: והיה המצווה בו מהם טוב והמוזהר ממני מהם מגונה למקום העבודה בהם, והוסיפו בענין השני בחלק הראשון. Die Stelle wird von allen Erklärern für schwierig gehalten, besonders die zweite Hälfte. An eine Änderung des Textes ist nicht zu denken, da er mit dem Arabischen überemstimmt. Die Schwierigkeit besteht aber nur, wenn man, wie bisher geschehen, העבודה im engeren Sinne als Gottesdienst auffaßt, und es zu den »Geboten des zweiten Prinzips« (בעני] השני> zählen will, vgl. Guttmann, Die Religionsphilos. d. Saadja, S. 136, Anm. 1 u. 2, Das Richtige vermutet dort schon Simonsen. Wir fassen העבודה nach der folgenden Anmerkung im weiteren Sinne und glauben nach unserer obigen Erklärung die Schwierigkeit beseitigt zu haben. 4) das. X, s. 157: בי העבודה היא בכל המצות השכליות והשמעיות.