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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 711

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Die Kompetenz der Gerichtshöfe
Date
1911-01-01
Page
Seite 711 (sequence 13)
Language
German
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Die Kompetenz der Gerichtshöfe. 711 Gerusia, sondern wie bereits oben bemerkt wurde, ein Kriminalgerichtshof, ein fünfundvierziggliedriger, ein kleines Synhedrion — diese Bezeichnung wird hier auch zum erstenmal gebraucht — und ebensowenig kann von der Versammlung (ouviSpiov), vor welcher Herödes den alten Hyrkan seiner Schuld überführte (Antt XV, 6, 2), mit Sicherheit behauptet werden, daß diese eine mit den Rechten der alten Gerusia oder des späteren Synhedrion ausgestattete Behörde war1). Diese Behörde scheint erst zur Zeit der Prokuratoren wieder in ihre Rechte eingesetzt worden zu sein. Josephus sagt dies mit den Worten, daß seit dem Tode des Herodes und Archelaus die Verfassung des Staates eine aristokratische war, unter der Oberleitung der Hohenpriester (Antt. XX, 10, 4). Die Aristokraten und die Priester kamen also wieder zu Macht und Würden, die Leitung des Volkes wurde den apxispst; anvertraut (Antt XX, 10, 5). Judäa hatte wieder seine Gerusia oder richtiger ein Synhedrion mit den Rechten der Gerusia2). Dieses stand in gewissen Dingen fast über dem König. Die levitischen *) Büchler, S. 222 verweist mit Recht darauf, daß in einer ganzen Anzahl von Fällen, die dem Synhedrion zur Beurteilung hätte vorgelegt werden müssen, Herodes selbst oder ein aus Verwandten des Königs zusammengesetztes Tribunal Urteile fällte und bezweifelt darum den Bestand eines Synhedrions zur Zeit des Herodes. Keineswegs hat es, wenn er auch ein Schattensynhedrion eingesetzt haben sollte, politische Rechte besessen; es war höchstens ein höheres Gerichtstribunal. 2) Von nun an war in der Regel das Tlgliedrige Synhedrion das höchste Forum der Juden; nur bei besonders wichtigen Maßregeln wurde die Zahl der »gepanzerten Männer« auf 85, wie in der alten »Großen Versammlung« erhöht. So noch in der bewegten Zeit des Rabban Gamaliel II in Jfamnia (Tosefta Kelim, Baba b. II, 14) und zur Zeit des Patriarchen Juda II. (Jebam. 121b). Hiedurch findet auch die Formel: »t<5 auvs&ptQV xal TCoccrav T)׳)V ׳yspouGtav töv ul&v ’IdpoaiX« (Act. 5, 21) die sich Schürer nicht gut erklären kann (vgl. Gesch. II, i96, 16), ihre richtige Erklärung. Der Verfasser hat keinen »irrtümliehen« — wie Sch. sagt — sondern einen sehr richtigen Begriff von dem Synhedrion und der Gerusia gehabt.

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