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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 710

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Die Kompetenz der Gerichtshöfe
Date
1911-01-01
Page
Seite 710 (sequence 12)
Language
German
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710 Die Kompetenz der Gerichtshöfe. obersten Landesbehörde gleich dem König der Partei der Sadduzäer angehört. Aber dies hat nur kurze Zeit gedauert. Simon ben Schetach hat das Synhedrion schon unter Alexander Jannaj vollständig regeneriert; er hat es durchgesetzt, daß nur solche als Mitglieder ins Synhedrium gewählt werden durften, die die notwendigen Gesetze nach der Lehrweise der Pharisäer von der Bibel deduzieren konnten (Megillath Taanith X), und als seine Schwester Salome Alexandra inrr Jahre 79 v. Chr. die Regierung übernahm, wurden nicht nur die von Johann Hyrkan verbotenen Satzungen wieder eingeführt und die nicht gesetzestreuen Würdenträger ihres Amtes entsetzt (Bell. Jud. 1, 5, 2), sondern auch die Regierungsmacht ganz in die Hände der Pharisäer gelegt. »Sie waren mit einem Worte in Nichts von unbeschränkten Herrschern verschieden« (Antt. XIII, 16, 2). Solche Machtfülle konnten sie nur ausüben, wie Schürer mit Recht bemerkt, »wenn sie in der obersten Behörde, der Gerusia, ein ausschlaggebender Faktor waren« (Gesch. I, 288). Ob die Mitglieder dieser Gerusia, die durch Simon ben Schetach zusammengesetzt wurde, auch Söhne vornehmer Familien waren, wird kaum zu beweisen sein. Wahrscheinlich ist es nicht. Die Vornehmen waren dazumal sadduzäisch gesinnt und werden ihre Söhne in den letzten Jahrzehnten der blutigen Verfolgungen gegen die Pharisäer kaum zu diesen in die Schule geschickt haben. Diese Gerusia scheint sich keines langen Daseins erfreut zu haben. Gabinius teilte das jüdische Gebiet in fünf <ruvs(>psa (Antt. XIV, 5, 4; vgl. auch Sota IX, 11) was eine vollständige Umgestaltung der politischen Verhältnisse zur Folge hatte. Die Gerusia scheint aufgelöst worden zu sein. Ob sie von Cäsar (47 v. Chr.) wieder in ihre Rechte eingesetzt worden ist, wie Schürer (II, 193) annimmt, kann nicht mit voller Sicherheit behauptet werden. Das cuv^pwv, vor welchem der junge Herodes sich zur Zeit Hyrkans :11 wegen seiner Taten in Galiläa verteidigen muß, ist keine

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