Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 709

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Die Kompetenz der Gerichtshöfe
Date
1911-01-01
Page
Seite 709 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2829132-2829835-2829842-2891128--39179-2891220
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Di« Kompetenz der Gerichtshöfe. 709 oder gegen den Hohenpriester gerichtet waren« (Joseph. Antt. XIII, 18). Eine Unterbrechung trat wohl in den letzten Regierungsjahren dieses machtvollen Fürsten (st. 103 v. Chr.) ein, da er, von den Pharisäern schwer gekränkt, sich den Sadduzäern anschloß und diesen alle Ämter auslieferte (vgl. Joseph. Antt. XIII, 10 und Kiddusch. 66 a). Aber selbst die blutigen Verfolgungen, die die Pharisäer unter ihm und noch mehr von seinem späteren Nachfolger Alexander Jannaj (ebendas. XIII, 13) zu erdulden hatten, konnten ihren Einfluß auf das Volk nicht brechen, und als der letztere seinen Tod herrannahen fühlte (st. 79), konnte er seiner Frau keinen weiseren Rat erteilen, als es mit den Pharisäern zu halten, »weil diese beim Volke viel vermöchten« (ebendas. XIII. 23). Die Reichen und Vornehmen werden es darum nur selten gewagt haben, ihren Neigungen in ihrer öffentlichen Tätigkeit zu folgen. Auch die Sadduzäer, sagt Josephus (ebendas. XVIII, 1, 4), halten sich in ihrem amtliehen Wirken an die Forderungen der Pharisäer, »weil sie das Volk sonst nicht ertragen würde«. Dies wird ganz besonders in rituellen und kultuellen Dingen der Fall gewesen sein. »Alle gottesdienstlichen und kultuellen Angelegenheiten,« sagt der erwähnte Autor, »Gebete und Opfer geschehen nach ihren (der Pharisäer) Anordnungen« (ebendas. XVIII, 18, 15). ln diesen Dingen verstand das Volk keinen Spaß. Als der mächtige Alexander Jannaj die am Laubhüttenfeste übliche Wasserlibatipn, den Sadduzäern zu liebe, nicht auf den Altar, sondern auf die Erde goß, wurde selbst dieser Machthaber mit den Paradiesäpfeln der Tempelbesucher beworfen (vgl. Joseph. Antt. XIII, 13, 5; Bell. Jud. I, 4, 3 und Sukka 48 b). Nur von Johann Hyrkan wird berichtet, daß er einige Änderungen im Kultus vorgenommen und bei Strafe die Beobachtung der von den Pharisäern aufgestellten Gesetze verboten habe (vgl. Maasser scheni V, 15, Sota IX, 10 und Joseph. Antt. XIII, 10, 5—6). Zu dieser Zeit haben jedenfalls auch die Mitglieder der

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.