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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 707

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Die Kompetenz der Gerichtshöfe
Date
1911-01-01
Page
Seite 707 (sequence 9)
Language
German
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Die Kompetenz der Gerichtshöfe. 707!hatte, und daß auch bei dieser obersten Behörde die vornehme Abstammung (ייחום) keine geringe Rolle spielte. Der zweite Vertreter des Volkes in der Liste jener »großen Versammlung«, die den Bund mit Gott Unterzeichnete(Nechem. Kap. 10), führt den Namen סחת מואב »Statthalter von Moab«. Ein sicherer Beweis, daß die Nachkommen auf die Erinnerung an das Ansehen und die hohen Stellungen im Staate, die ihre Ahnen inne hatten, Wert legten. Denn solche Ämter wurden in der vorexiiischen Zeit wohl nur den Sprößlingen der angesehensten Familien zugewiesen. Unter den zwölf Statthaltern oder Hauptleuten, die zur Zeit Salomos das .Land verwalteten, waren zwei Schwiegersöhne des Königs (I Kön. IV, 11 u. 15). Es wird darum die Bezeichnung des Josephus für die erwähnte Behörde als yspousiia, als adeligen Senat, jedenfalls insofern eine Berechtigung haben, als die Mitglieder oder eine große Zahl davon angesehenen Familien entstammten. Denn auch bei den priesterlichen undlevitischen Mitgliedern dieses Senates, den eigentlichen Trägern der Wissenschaft — diese konnten ja ihre ganze Zeit dem Studium widmen, da sie von den Zehnten und von den Abgaben lebten — kam die vornehmere Abstammung sehr in Betracht. Schon zur Zeit Sauls hören wir von 85 Priestern, die in der Priesterstadt Nob »das leinene Ephod trugen«, also die andern überragten. Nach Targum Jonathan und den Kommentatoren sind darunter solche gemeint, die fähig waren, das Hohepriesteramt zu bekleiden oder vielleicht auch solche die es bekleidet hatten, — also die äp/isper; der römischen Zeit, die vornehmen Priesterfamilien. Als oberste, regierende oder mitregierende Behörde hat sie gewiß die einflußreichsten Persönlichkeitun zu ihren Mitgliedern gezählt. Aber damit ist freilich nicht gesagt, daß diese nicht בנו עומד תחתיו. Dasselbe wird vom אב ביד im Sifre sntta (Jalkut Deut. 416) gesagt: משל לאב ב״ד שהיו לו בנים הרבה והיו כולם עסי הארץ ובנו הגדול בן תורה כתב לכל אחד חלקו חוץ מבנו הגדול... אמר לו דייך תפושי את סקוטי. 45*

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