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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 706

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Die Kompetenz der Gerichtshöfe
Date
1911-01-01
Page
Seite 706 (sequence 8)
Language
German
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706 Die Kompetenz der Gerichtshöfe. und Allufim erblich waren, d. h., daß sie vom Vater auf den Sohn übergiengen, wenn dieser das nötige Wissen hatte und würdig war, an Stelle des Vaters zu treten. »Das Verdienst des Vaters« war also, wenn die nötigen Vorbedingungen vorhanden waren, ausschlaggebend. Und nicht nur das Verdienst des Vaters, sondern auch der Ahnen fiel stets — auch in talmudischer Zeit — sehr in die Wagschale, wo es sich um die Wahl von Würdenträgern handelte. So hatte auch R. Huna, der gelehrte Schüler Rabs, seine Wahl zum Oberhaupte seiner Abstammung zu verdanken1 * 3 * * * *). Charakteristisch hiefür ist die bittere Klage R. Akibas, als R. Eleasar b. Asarja bei der Patriarchenwahl (an Stelle des abgesetzten R. Gamliel) den Sieg über ihn davontrug: »Nicht weil er ein größerer Gelehrter ist als ich (wurde er gewählt), sondem weil er von größeren Leuten abstammt; Heil dem Manne, dessen Ahnen sich Verdienste erworben, Heil jedem, dem es gegönnt ist, sich an einen Nagel hängen zu können.« Und was für einen Nagel — fragt der Talmud — hatte denn R. Eleasar b. Asarja? Er war der zehnte (Abkömmling) von Esra8). Wir sehen also, daß vornehme Abstammung, יחוס’, bei den Wahlen der Würdenträger eine Überaus große Rolle gespielt hat. Es ist darum mehr als wahrscheinlich, daß auch bei den Männern »der großen Versammlung« und in späterer Zeit bei den Mitgliedern des Synhedrions der Sohn die Stelle des Vaters übernahm®), wenn er das nötige Wissen *) Vgl. Scheriras Sendschreiben: ואגבר ר׳ הונא טובא דחוה טבי .נשיאה ־) Jerus. Taanith IV, 1. Vgl. Berach. 27b: טקטיה לר׳ עקיבא דילטא עניש ליה דלית ליה זבות אבות אלא מקטיה לר׳ אלעזר בן עזריה דד,יא הכס והוא עשיר והוא עשירי לעזרא. 3) Sanhedr. IV, 4 spricht wohl von Vakanzen, wenn der Verstorbene keinen würdigen oder gelehrten Sohn hinterlassen hat. Von den Mitgliedern des oben erwähnten Verwaltungsausschusses wird dies ausdrücklich gesagt. Sifre Deut. 16, 2: טניין לכל פרנסי ישראל שבניהם עומדים תחתיהם ת״ל הוא ובניו בקרב ישראל בל שהוא בקרב ישראל

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