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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 6 · p. Seite 690

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 6
Article
Eine unbekannte jüdische Sekte
Date
1911-01-01
Page
Seite 690 (sequence 25)
Language
German
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690 Eine unbekannte jüdische Sekte. verboten ist, seine Tante zu ehelichen, so ist es der Frau verboten, ihren Onkel zum Ehegatten zu haben. Da nun in der Schrift — Lev. 18, 16 — dem Manne verboten ist, die Frau seines Bruders zu ehelichen auch nach dessen Tode1), so folgt nach dem Prinzip dieser Sekte, daß auch die Frau ihren Schwager nicht ehelichen darf auch nach dem Tode ihrer Schwester. Demnach können die Worte אשד! אל אחותה וגר׳, nicht wörtlich genommen werden2 3), denn die Schrift bemerkt zu diesem Eheverbot ausdrücklich כחייה »während die erste noch am Leben ist«, da doch die Schwagerehe für immer verboten ist, und der einfachste Weg, diese Schwierigkeit zu lösen, war אשה אל אחותה im Sinne von >einer Frau neben der andern« aufzufassen. Die Karger״ die dasselbe Prinzip wie unser Verfasser mit Bezug auf die Verwandtschaftsehen vertreten, behaupten gleichfalls, daß in Lev. 18, 18 אשה אל אחותה nicht wörtlich zu nehmen sei®), und unter den verschiedenen Erklärungen dieses Verses bei den Karäern findet sich auch die, daß er gegen P01y~ gamie gerichtet ist. Freilich behaupten die Karäer, daß das biblische Verbot nicht ein absolutes ist, sondern wie die Hinzufügung des Wortes לצרר zeigt nur dann Geltung hat,. *) Darüber herrscht unter den jüdischen Sekten keine Meinungsverschiedenheit, daß die in Leviticus 18, 11—17 verbotenen Verwandschaftsehen auch nach dem Tode des Gatten gelten, was׳ sicher auch der wahren Ansicht der Schrift entspricht. 2) Abgesehen davon, wäre auch Vers 18 ganz überflüssig, da, er in 16 enthalten ist. Vgl. die weiter unten angeführte Stelle aus« Anans Gesetzbuch, 3) Der erste Karäer von dem bekannt ist, daß er dieses biblische Verbot anders als die Rabbaniten auffaßt, ist Anan. Vgl. den Passus in seinem Gesetzkodex bei Harkavy, Studien und Mitteilungen. VIII, 105, 109; auf Anans Gesetzkodex gehen auch die Worte Hadassis 118 אשכלb—H8d zurück, was Haikavy entgangen ist, und ferner wird Anans Ansicht von Kirkissani — Harkavy a. a. O 129 — und Daniel Alkumsi — a. a. 0.191 — akzeptiert. Andere Karäer jedoch: verwarfen sowohl Anans wie die rabbanitische Auffassung von ,;*אשד אל אחותה wie aus Aharon von Nicomedia a. a. O. zu ersehen ist.

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