Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die neuen Papyrusfunde in Elephantine
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 645 (sequence 5)
- Language
- German
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Die neuen Papyrusfülide in Elephahtine. 645 ספר כתב דנה זי כתבת יהודון נרת משלך Äußere Aufschrift: .למשלם בר זכור »Am 7. Kislew, d. i. am 5. Tage des Monat Thot, im Jahre 9 des Königs Artaxerxes, hat Jehochan, Tochter des Meschulläch,נשן in der Festung Elephahtine, zu MeschüHäM, dem Sohne des Sakkur, einem Judäer der Festung Eiephantine, gesprochen wie folgt: Du hast als Darlehen 4 Pfund Silber, d. i. 4 gemäß den Gewichtsteinen des Königs gegeben. Ich werde es dir verzinsen mit 2 Chalur für ein Monat für ein Pfund, d. i. mit 8 Chalur für einen Monat. Wenn Zins zum Kapital komnrlt, werde ich dir diesen Zins- Zuwachs ebenso verzinsen wie das Kapital. Wenn der Jahreswechsel kommt und ich dir dein Kapital und seinen Zins gemäß dieser Urkunde nicht gegeben habe, dann seid ihr, du, Meschullam, und deine Kinder, berechtigt, als Pfand zu deiner Sicherstellung jede Sache zu ergreifen, die du in meinem Besitze findest, ein Haus aus Ziegelsteinen, Silber und Gold, Bronze und Eisen, Knecht und Magd, Gerste urid Spelt und jedes Nahrungsmittel, das du in meinem Besitze findest, bis ich dir das Kapital samt Zinsen bezahlt habe. Und ich werde nicht berechtigt sein zu dir zu sprechen: »Ich habe deinen Anspruch auf dein Geld und seinen Zins befriedigt,« solange noch diese Urkunde in deiner Hand ist. Auch werde ich nicht berechtigt sein, dich zu verklagen, vor dem Magistrat und dem Richter, indem ich spreche: »Du hast mir ein Pfand abgenommen,« solange noch diese Urkunde in deiner Hand ist. Und wenn ich sterbe, ohne daß du Geld und Zinsen erhalten hast, dann sollen meine Kinder dir Geld und Zinsen voll bezahlen. Wenn sie dies aber nicht tun, dann bist du, ö Meschullam, berechtigt, jedes Pfand, das du in ihrem Besitze findest, an dich zu nehmen, bis sie dir alles bezahlen, indem sie nicht berechtigt sein werden, dich vor dem Magistrat und dem Richter zu verklagen, solange diese Urkunde in deiner Hand ist. Wenn sie doch ins Gericht gehen, sollen sie nicht Recht bekom-