Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 618 (sequence 5)
- Language
- German
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■618 Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter. R’Nissim11) angeschlossen haben. Infolge dessen, haben sie sich dem׳ WHIen der Käiruäner deich schließlich gefügt®). Das Ausbleiben der sonst von Schemarja empfangenen Freundschaftsbriefe־ betrübe ihn sehr; er hoffe jedoch; daß solche' ihm wieder zuteil würden®). Am Rande dieses Briefes findet sich ein• den Namen *ברבי חושיאי ergebendes Akrostichon, dessen־ Verse immer mit יה enden, und worin diesen als grundlegender Gesetzesfleftrer gerühmt wird; zum Schluß wird er als בר אנוהון ובר אוריין bezeichnet4). Dieser Brief bildet ein außerordentlich wichtiges Dokument für die Widerlegung der bisher über das ganze von1 uns behandelte Problem verbreiteten Ansichten, wie auch zur Festellung der persönlichen Verhältnisse von Schemarja, seinem Sohne El’chanan und auch von Chuschiel Wir ersehen auch aus ihm• zunächst, daß Schemarja sichea. einer seit einiger Zeit in Egypten ansässigen Familie angehört. Demnach kann es sich bei ihm unmöglich um einen durch die Mildtätigkeit der Glaubensgenossen losgekauften Gefangenen handeln. Denn man kann es als gewichtiges argumentum eX silent io annehmen, daß in einem solchen Falle sicher Chuschiel auf die durch das Leid geineinsamer Gefangenschaft noch inniger gestalteten Re- Ziehungen zwischen ihnen beiden hingewiesen hätte. Auch die in dem Schreiben zum Ausdruck kommende große Bedeutung Schemarja’s als Gesetzeslehrer, entspricht ganz dem ihm von den Geonim gespendeten Lob als solcher. Nach der Schilderung ChuschiePs müssen wir uns die Stellung Schemarja’s in Kairo ungefähr als die eines Nagid denken, und da liegt es vielleicht nicht fern, ihn mit dem!) Dies ist wohl sicher kein; anderer, als der nachmals so berühmt gewordene R’Nißim b. Jakob und nicht, wie Schächter a. a. O., S. 642, meint, der gleichnamige Großvater. Vgl. a. a. O, Z. 73. Vor חפצנו wird wohl בטלנו zu ergänzen sein. 8) Vgl. a. a. O., Z. 76 fgg. «) Vgl. ebendort S. 647—648.