Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Ethik R. Saadjas
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 521 (sequence 9)
- Language
- German
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Die Ethik R. Saadjas. 521 dadurch verschieden, daß er neben den natürlichen Erkenntnisquellen eine außerhalb des Menschen liegende annimmt, nämlich »die wahrhafte Überlieferung«. »Die wahrhafte Überlieferung« enthält nach Saadja sowohl die schrittliehe Lehre als auch die mündliche Tradition1). Obgleich sie ihre Gültigkeit aus den drei natürlichen Erkenntnisquellen herleitet, bestätigt sie selbst andererseits wieder die Richtigkeit der natürlichen Erkenntnisquellen2), so daß eine vollständige Übereinstimmung zwischen den Lehren der »wahrhaften Überlieferung«, das heißt der Offenbarung, l) Emunot S. 7; das. II, S. 49 bringt Saadja aus der Schrift C[b כד!כתוב und aus der Tradition (מן המקובל) Beweise, dort nennt er die Gesetzeslehrer die Schüler der Propheten. Deshalb nennt er auch (worüber Guttmann, Religionspb. d. Saadja, S. 141, Anm. 3 sich wundert) die unzweifelhaft talmudisehen Bestimmungen über Eheschließung und Erwerb »prophetische«, Emunot III, S. 61—62. Er hält das. III, S. 72 die Überlieferung zur Erklärung der Lehren und Gebote der Offenbarung ebenso notwendig wie die Vernunft. *) Emunot S. 7 u. 8. Bemerkenswert ist, wie Saadja die Wahrheit der »vierten Erkenntnisquelle« aus den drei natürlichen beweisen will. Die Wahrheit der Überlieferung ist; 1. durch die sinnliche Wahrnehmung bestätigt, da die Offenbarungen an die Propheten stets von Zeichen und Wundern begleitet waren, Emunot III, S. 63—64; das. S. 12; sie wird 2. durch die Vernunfterkenntnis bestätigt, so daß sie auch spätere Geschlechter, die die Zeichen und Wunder nicht gesehen, ebenfalls überzeugt. Gott hat nämlich in die menschliche Vernunft die Geneigtheit zur Aufnahme wahrhafter Überlieferungen gelegt, so daß sich die Seele bei ihnen beruhigt fühlt und ihren Urkunden und Berichten Glauben schenkt. Im übrigen sind ja auch im gewöhnlichen Leben die meisten Handlungen der Menschen von dem Glauben an die Wahrheit des ihnen durch andere Überlieferten abhängig. Ohne diesen Glauben wäre kein Handel und Wandel, ja nicht einmal der Bestand eines geordneten Staatswesens möglich. Ohne ihn könnten wir mit Bestimmtheit weder unsere Mutter noch unseren Vater angeben und gleich den Skeptikern dürften wir nur den Wahrnehmungen Glauben schenken. III, S. 65; 3. ergibt sich die Wahrheit der »wahrhaften Überlieferung« auch durch die Überlegung, daß, wenn die Überlieferung Irrtümlich aufgefaßt oder absichtlich gefälscht wäre, dies wohl möglicherweise einem Einzelnen hätte verborgen bleiben