Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 3
- Article
- [Rezension]
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 375 (sequence 5)
- Language
- German
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Besprechungen. 375 שמואל ורב אדא בר אהבה הלכה כשמואל, scheint auf dem Standpunkt zu stehen, daß der Kanon הלכה כבתדאי gegenüber älteren Amoräern keine Geltung hat1). S. 95, K, 12. Ginzberg hat den Inhalt des Responsums nicht tichtig erkannt. Es handelt sich keineswegs um die Frage, ob bei *תפיסה der Grundsatz אין אדם משלם קנס על פי עצמו keine Geltung hat. 1. Der Gaoh spricht in beiden Fällen von תפס, also auch dort, wo es auf Grund des Geständnisses nicht zur Zahlung kommt. 2. Die Ausdrucksweise des Gaons zeigt, daß er nichts neues sagen will und bloß eine bekannte Tatsache hervorhebt, was er bei der Heranziehung des in der Mischnah mit keiner Silbe angedeuteten Momentes von "תפיסה doch unmöglich getan hätte. 3. Der Gaon sagt nicht תפיס מיניה: sondern ,תפיס יליד. Dies ist Ginzberg selbst später aufgefallen. Daher bemerkt er in den Zusätzen S. 423: »The language of this Responsum is rather obscure; תפיס may refer to the person as well as the property«. תפ״סיליה־ kann sich aber nur auf die Person beziehen. Es ist zweifellos, daß der Gaon folgendes sagt: Bei einer Forderung unter normalen Umständen wird der Beschuldigte auf Grund seines Geständnisses nicht zur Zahlung des קנס verurteilt, weil *dies משלם על פי עצמו wäre. Wenn aber, wie in der Mischnah Sehebuoth 44b, zwei miteinander raufen und der eine eine Verletzung davonträgt und er unmittelbar darauf, gleichsam in flagranti: 5ד תמי ם ליה וקאים, behauptet, die Verletzung habe ihm sein Gegner beigebracht2), in diesem Falle wird der Beschuldigte, wenn er gesteht, zur Zahlung verurteilt, weil sein Geständnis kein freiwilliges ist, sondern durch ein gravierendes Indiz erzwungen wird. Des Gaons דניחבל יוצא. ist ויצא חבול der Mischnah. — Die Auffassung des Gaons erkennen wir •aus .Ibn Megasch und Maimonides3). Wir erfahren nun auch .aus unserem;Responsurai, daß in gaonäischer Zeit die Entschädigung iür חבלה als .קנס aufgefaßt wurde, wie nach Maimonides und gegen RABD und seine Anhänger, zu denen auch sogar Maggid Mischneh ,gehört4). S. 95, Anm. 1, Schon Rab Amrara hat die חליטה verboten. Vgl. Müller, Mafteach S. 126, N. 58. Vgl. OS. I 135b oben. S. 101, Z. 1—3. Der Gaon meint, da Samuel und Rab Ada bar Ahaba ף Vgl. oben S. 367. 2) Vgl. Tur Choschen Mischpat N. 90 und Toseftha Schebuoth VI, 2. 3) Vgl, Mischneh Torah חובל ומזיק V, 6 und Maggid Mischneh;z. St. *) Vgl. M. Mischneh a. a. O. und טוען ונטען I, 16.