Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Der Selbstmord nach der Halacha
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 289 (sequence 3)
- Language
- German
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Der Selbstmord nach der Halacha. 289 Nahrungsmitteln der Selbs|tötung ziemlich, nahe. Dpch muß hier außer der übertriebeneri Ängstlichkeit des religiösen pewissens^) auch noch in Betracht gezogen werden, daß ein aus mittelbarer y,eranlassung oder untätigem Geschehen■־• lassen entstandenes Vergehen nach der l-laiacha einer viel milderen Ahndung דינא זוטא als das bö.suriijig beabsichtigte und tätlich ausgeführte Verbrechen anheimfällt 2דינא רבא). Über den Selbstmörder wird eine zweifache Strafe verhängt: a) dem Leichnam werden alle ritual festgesetzten Ehren, die man sonst der Leiche eines natürlichenTodes Verstorbenen zu erweisen pflegt, yemeigert, b) der Seele des Selbstmörders wird ihr zukünftiges Heil abgesprochen.3) Diese Strafbestimmung wird aber an eine "unerläßliehe Bedingung geknüpft: Die Selbsttötung muß לדעת geschehen sein. Wenn aber dieses לדעת das einzige und alleinige ־Kriterium des "S|'lbsfmqrdes'1st, so muß zuförderst 1) Das. Tqss. Schw. מתבדל.על עצמו היה ומוטב. A.z.27b., Toss. Schw. יכול Ende, dann 54b, Toss. Schw. הא, I£et,ub. 19a, Toss. Schw. דאמר, Nachmani פ׳ תמצות i. '״U a) Sifjre I, öd' kidd. 43a. Sanh. 76a. Chulin 9a. Maimuni רוצח 2, 1. 3, Tö 1להניחו ברעב עד־':ישמו WtiiW 0§׳1ן.ד£נופת זאת "will1 der auf' dem Scheiterhaufen liegende Ghanina ben Teradjdn den Mund nicht öffnen, um durch das Einschlagen der Flammen :seinen Feuertod nicht faktisch zu beschleunigen [מוטב שיטלנה מי שנתנה ואל יחבל הוא בעצמו A. Z. 18 a. Ganz so Jos. Jüd. Krieg III, 8, 5. Vgl. B. K. 9lb), sieht es aber gerne, daß der Schärfriclifer durch Vergrößerung «des Holzstoßes sein Ende schneller herbeiführe. Bacher, Agada der Tannaiten I, 398. . .' 3) המאבד עצמו לדעת אין לו חלק לעולם הבא• Per Spruch findet sich in dieser oder ähnlicher Fassung in keiner der älteren Quellen vgl. Sanh. XI. j. Sanh. X. Tosifta Sanh. XII. Abot d’R. N. 36 und wird auch von keinem der Decisoren angezogen, s. Maimuni תשובה III, 6. J. D. 3,45. Jos. Jüd. Krieg III, 8, 5 spricht jedoch den Gedanken schon aus. Die Sentenz dürfte aus B. K. 9ib folgen.""Vgl. Hirsch Chajes אמרי 27 בינה b. B. A. Weiss ,יקרך D. 56. Malm, das hat ום1כי/דטים& aus j. Sanh. X, 3 und Sanh. 109 a abgeleitet. Eine ähnliche Sentenz מלוי בריבית אינם חיין לעוה״ב folgt aus Pirke d״R. E^ 33 Ende. Ausdrücklich Pirke d’R. Hakk. ,3 בבא דשבעה.1 “ Monatsschrift. 55. Jahrgang. 19