Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 216 (sequence 21)
- Language
- German
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216 Die Strafe der Ehebrecher in der Hachexilischen Zeit. wegnehmen will, Hiob 33, 22—24: ותקרב לשחת נפשו וחיתו לטמתים. (23) אם יש עליו מלאך מליץ... (24) ויחוננו ויאמר פדעהו מרדת שחת מצאתי כפר, Psalm 49, 8: אח לא פדה יפדה איש לא יתן לאלהים כפרו. ויקר פדיון נפשם; Leben für Leben Jes. 43, 3: נתתי כפרך מצרים כוש וסבא תחתיך, Prov. 21, 18: כפר לצדיק רשע. Der Richter nimmt כפר in i Sam 12, 3, Amos 5, 12, um ein Auge zuzudrücken und nicht den Tod des Schuldigen zu fordern; in Beziehung zu ihm ist es wie שחד. Es folgt hieraus, daß der Gatte das Recht hat, den Tod des Ehebrechers zu fordern und das משחית נפשו in Prov. 6, 32 wörtlich zu nehmen ist. Dieses wird von dem, von den Exegeteh Öfter angezogenen Beispiele der Abfindungssumme im Falle von Ehebruch in Genes. 20, 16 bestätigt. Denn Vers 3 sägt: הנך מת על האשה אשר לקחת והוא בעולת בעל; weil der König nicht vor die Gemeinde zur Aburteilung gebracht werden kann, greift Gott mit seinem Todesurteile ein und will nach 7: ואם אינך משיב דע כי מות תמות אתה וכל אשר לך den .König und seine Angehörigen töten, ln welchen Beziehungen das große Geschenk in Vers 14 und 16, das der König dem Abraham wegen Sarahs gegeben hat, zum Vergehen steht, ist zwar nicht ausdrücklich gesagt, aber aus Vers 16 ziemlich klar ersichtlich: der Bruder erhält die Ent- Schädigung für die an der angeblich unverheirateten Sarah verübte Gewalt (Exod. 22, 16); von Ehebruch und von einer Geldstrafe für denselben ist hier keine Spur zu entdecken1). 0 Darnach ist auch die Behauptung, zum Beispiel bei Benzinger, Archäologie 341 zu beurteilen: »Ehebruch mit der Frau eines Anderen ist Eigentumsverletzung*. Warum schreibt dann das Gesetz die Todesstrafe und nicht irgend eine hohe Geldehtschädigung vor, wie im Fälle der Verführung eines Mädchens? Wellhausens Bemerkung (Israel, u. jüd. Geschichte, 5. Auflage, 216, Note 4) : »In den Proverbien wird nur vor Ehebruch gewarnt und zwar aus höchst äußerlichen Gründen«, berücksichtigt nicht die Schichte der Bevölkerung, an die sich der Dichter wendet, und nicht den Kreis, aus dem das Buch herVofgegängeh ist, und nicht die Methode, die hier durchgehends in