Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 212 (sequence 17)
- Language
- German
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212 Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit. umsonst die zu seiner Zeit geltenden strafgesetzlichen Bestimmungen betreffs Ehebruch und Unzucht; ohne aber daß diese Wahrnehmung zur Annahme berechtigen würde, daß das strenge Strafgesetz der Thora nicht in Geltung stand und nicht durchgeführt wurde. Von Interesse ist es auch, daß die Frau in all’ diesen Ermahnungen nicht direkt angeredet wird. Der Vater wird wiederholt gewarnt, seine Tochter zu überwachen, der Gatte wird über seine Pflichten gegen seine Frau belehrt, der Jüngling, der gereifte Mann und der Greis werden über die Folgen von Unzucht und Ehebruch aufgeklärt, und ihnen die schädlichen und gefährliebsten Verlockungen der Ehebrecherin und der Dirne in grellen Farben vorgeführt; an das jüdische Mädchen und das jüdische Eheweib wird keine Ermahnung gerichtet. Wer, hieraus Schlüsse auf die Stellung der Frau in Judäa um 200 v. d.g.Z. zieht, baut auf unsichern Grund. Denn die Lehren der Spruchdichter sind ausschließlich für Männer und Jünglinge bestimmt gewesen und aus den Schulen der Weisheitslehrer hervorgegangen, in denen die reife männliehe Jugend zur praktischen Weisheit angeleitet wurde, wie dieses Frankenberg so gut dargetan hat. Mädchen und Frauen hatten zu diesen Schulen keinen Zutritt, weshalb sie auch nicht Gegenstand der Anrede und der Belehrung waren. Ihre Erziehung war die Aufgabe des Elternhauses und dieses trug die Verantwortung für deren Mängel. 4. Das nicht ganz sichere Ergebnis aus Sirachs Äußerungen, daß auf erwiesenen Ehebruch der Tod stand und diese Strafe auch vollstreckt wurde, ist noch mit den Stellen über Ehebruch und Unzucht in den Proverbien zu vergleichen, in 5, 5 heißt es vom unzüchtigen Eheweibe: רגליה יורדות מות שאול צעדיה יתמוכו, was aber natürlich bildlich gemeint ist und den vorzeitigen, aber natürlichen Tod des Sünders mit den Straffolgen in der Gestalt des שאול, wie in 2, 18 bedeutet; der Strafende ist Gott allein, die Sünde