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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 2 · p. Seite 198

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 2
Article
Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit
Date
1911-01-01
Page
Seite 198 (sequence 3)
Language
German
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198 Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit. Ehebrecherin. Von dieser sagt er (23, 22—27 nach RyselPs Übersetzung in Kautzsch’s Apokryphen I, 351) : »Ebenso ergeht es auch einer Frau, wenn sie ihren Mann verlassen hat und von einem anderen einen Erben zur Welt bringt (23) Zuerst nämlich hat sie dem Gesetze des Höchsten zuwidergehandelt, und zweitens verging sie sich gegen ihren Mann, und zum Dritten hat sie durch Hurerei Ehebruch getrieben, hat von einem anderen Mann Kinder zur Welt gebracht. (24) Eine solche Frau wird in die Gemeindever- Sammlung abgeführt werden und über ihre Kinder wird Heimsuchung kommen. (25) Nicht werden es ihre Kinder zum Einwurzeln bringen und ihre Zweige werden keine Frucht darreichen. (26) Sie wird ähr Andenken zum Fluch hinterlassen und ihre Schande wird nie ausgetilgt werden. (27) Und die sie überleben, werden erkennen, daß nichts besser ist, als die Furcht des Herrn, und daß nichts süßer ist, als die Beobachtung der Gebote des Herrn«. Diese Ermahnung macht den Eindruck, als ob der Ehebruch nur dann eine so schwere Sünde wäre, wenn aus ihm ein Kind hervorgeht. Auch hat man hier ohne Grund ausgesprachen gefunden8), daß die Frauen aus Furcht vor Scheidung wegen Kinderlosigkeit oder aus Schande über Kinderlosigkeit Ehebruch begingen, um Kinder zu bekommen9). Der Spruchdichter faßt vielmehr den schwersten Fall des Ehebruches mit seinen fortwirkenden Folgen ins Auge, der nicht nur in der sündigen Tat besteht, sondern *) outm; >ca; ■pv») in Vers 22 entspricht Vers 16: ein Ehebrecher begeht viele Sünden, ebenso die Ehebrecherin drei. Dieses ergibt sich deutlich ans der unmittelbar folgenden Aufzählung. Wäre nach den Kommentatoren zu übersetzen, dann ist die Strafe in Vers 24 von oöto>; zu weit entfernt. *) Frankenberg in Zeitschrift für alttestameRtl. Wissenschaft XV, 233 ff. 3) Daß Frauen solches getan, finde ich nirgends angedeatet. Anders ist der bei den alten Arabern festgestellte Fall bei R. W. Smith,- Kinship and Marriage, 2d edition 1903, p. 132: When ä man desired a goodly seed, he migbt call upon his wife to cohabit with another

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