Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 197 (sequence 2)
- Language
- German
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Die Strafe der Ehebrecher in der nachexilischen Zeit. 197 der Tod stand. Einen tatsächlichen Vorfall berichtet nur ein Zeit- und Altersgenosse des Josephus, R. Eleasar b. R. Zadok (Sanhedr. VU, 2, b. 52ab u. Parallelen), daß er nämlich als Kind gesehen habe, wie eine unzüchtige Priestertochter auf Bündeln von Weinreben verbrannt wurde. An der Richtigkeit der Meldung zu zweifeln, liegt keine Veranlassung vor. Ferner erzählt bekanntlich das Büchlein Susanna, daß diese Ehefrau für ihren Ehebruch hingerichtet werden sollte, und zwar nach Vers 62 durch Hinabstürzen in eine Schlucht (LXX), nach einer syrischen Version durch Steinigung1). Ob aber diese strenge Strafe in der nachexilischen Zeit auch ausgeführt oder auch nur als zu Recht bestehend von den Gerichten anerkannt wurde, ist von den Exegeten zu Prov. 6 und 7, zu Sirach 23 und zu Matth. 1, 18 ff., Joh. 8, 1—12 eingehend erörtert, in der jüngsten Zeit zumeist verneint und von nur Wenigen bejaht worden. Die Frage scheint mir aber jetzt nach dem umfangreichen und gründlichen Kommentare von Smend über Sirach nochmaliger Behandlung wert, weil ihre Untersuchung einen, wie mir scheint, wichtigen Beitrag zur Geschichte der tatsächlichen Durchführung der pentateuchischen Strafgesetze liefert. 1. ln Sirach 23 liegt weder ein formuliertes Gesetz, noch der Bericht von einem Vorfall vor; aber die Art und Weise, wie Sirach den Ehebrecher und die Ehebrecherin vor den Folgen ihrer Sünde warnt, spiegelt nicht nur das Denken des Spruchdichters, sondern natürlich auch die damaligen Verhältnisse und auch die gesetzlichen Strafen wieder, die zu jener Zeit auf Ehebruch standen. Doch bietet der nur griechisch und syrisch vorliegende Wortlaut wesentliehe exegetische Schwierigkeiten dar, von deren Lösung ■die Beantwortung der geschichtlichen Frage zum großen Teile abhängt. Sirach behandelt in zwei, auch äußerlich geschiedenen Sätzen den ehebrecherischen Mann und die 1) Siehe Monatsschrift f. Geschichte 11. Wissenschaft des Judeniuras L, 19.06, 663 ff.