Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 55 (1911)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Die talmudische Literatur der letzten Jahre
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 183 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829835-2829838-2890515--38604-2890594- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die talmudische Literatnr der letzten Jahre. 183 durch einzelne Halachasätze im Sinne der Überlieferung zu entscheiden suchte. Dies der Kern der Rosenthalschen Hypothese, die er selbst als Vermutung und kühnen Versuch bezeichnet. Die Kühnheit liegt aber nicht in der Annahme antisadduzäischer Tendenz als Antrieb, den Stoff der mündliehen Lehre zu ordnen. Gewichtige Gründe, wie gegen; die Geigersche Hypothese von der halachaschaffenden Wirkung des Antisadduzäismus, können gegen die Rosenthalsche Modifizierung dieser Hypothese in die Annähme der Zurückweisung des Sadduzäismus als halachaordn e ndes Motiv nicht geltend gemacht werden. Diese Annahme hat sogar vieles für sich. Soweit ist Rosenthals Hypothese sehr brauchbar und gar nicht kühn. Die Kühnheit beginnt erst mit der Übertreibung, mit der Annahme, daß die aus gegensadduzäischer Tendenz entstandene Halachaordnung auch die erste und älteste war. Dies ist aber nicht mehr kühn, sondem einfach undenkbar. Schon aus der bloßen Beschäftigung mit Lehrsätzen ergeben sich notwendig und unbeabsichtigt gewiße Aneinanderreihungen, Zusammenstellungen und Gruppierungen, besonders wenn diese Lehrsätze keine philosophische Grübeleien und abstrakte Spekulationen, sondern Satzungen für die Praxis, Gesetze für das Leben sind. Wie hat die autoritative Schule oder Behörde in Fragen des Tempeldienstes und der Reinheitsgesetze entscheiden, die Gesetze über Mein und Dein, Schuldner und Gläubiger, Schaden und Ersatz handhaben können, ohne daß aus der praktischen Anwendung auch eine gewisse Ordnung der Lehrsätze sich ergeben hätte? Bleiben wir bei der Rechtsprechung. Der Richter urteilt im Falle A nach dem Prinzip a, dasselbe Prinzip muß er auch in den Fällen B, C... X anwenden. Die Fälle A ... X wiederholen sich aber während seiner Praxis mehrmals, so daß infolge des Assoziationsgesetzes der Rechtsfall A beim Richter die Vorstellung