Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1911-01-01 · Heft 2 · p. Seite 138

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
55 (1911)
Issue
Heft 2
Article
Kürzen und Längen in der Bibel
Date
1911-01-01
Page
Seite 138 (sequence 10)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
99% known words query
IRI
…/2829132-2829835-2829838-2890512--38556-2890549
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

138 Kürzen und Längen in der Bibel. Fluch an letzter Stelle gedenkt. Anzunehmen, daß Maimonides aus dem Gedächtnisse zitiert habe und daß ihm deshalb ein Versehen unterlaufen sei, wie es augenscheinlich im Moreh 111, 40 bei der Schätzung der Fall ist, muß als unzulässig bezeichnet werden, da wir in diesem Fall ein zweimaliges Versehen voraussetzen müßten, was doch nicht angeht. Es scheint vielmehr, daß Absicht vorliegt und daß sich Maimonides erlaubt hat, die betreffenden Stellen durch Versetzung den Verhältnissen seiner Zeit, denen auch die heutigen entsprechen, anzupassen. Denn heute wird ein junger Mann, der eine vernünftige Lebensordnung befolgt, zuerst danach trachten, sich durch die Wahl seines Berufes eine Existenz zu gründen, im Sinne der Tora gesprochen einen Weinberg pflanzen, und die Hinausschiebung dieser Obliegenheit nach der Heirat würde sicherlich ein Fluch sein, während in einem seßhaften, ackerbautreibenden Volke, das die Tora im Auge hat, der Bau eines Hauses, wozu heute die meisten Menschen nicht das nötige Vermögen besitzen, viele auch keine Lust haben, den notwendigen und nicht eben kostspieligen Anfang der Selbständigkeit bildete. Dem sei jedoch, wie ihm wolle, so dokumentieren die betreffenden Stellen der Tora ihre Kunst, einmal durch die bloße Reihenfolge von Sätzen lehrhaft zu wirken, sodann durch deren Umstellung einen wirksamen Kontrast hervorzubringen, was sonach auf kürzestem Wege durchgeführt wird. Auf demselben Wege erfolgt eine Verschärfung der Strafrede im HI. B. Mos. 26, 42 durch den Satz: »Ich werde gedenken meines Bundes mit Jakob und auch meines Bundes mit Isak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken und des Landes werde ich gedenken.« Als Äußerung des Wohlwollens, wie die Fassung vermuten läßt, hat dieser Satz keinen Sinn, da ihm die schlimmsten Drohungen nicht bloß vorangehen, sondern auch unmittelbar folgen. Man muß also der geistreichen Erklärung des R. Jesaja Hurwitz (של״ה z. St.) beistimmen,

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.