Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 532 (sequence 20)
- Language
- German
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532 Landrabbiner und Laudscbreiber in Kurhessen. Jahre bezüglich der s, g. Tagesfragen, seine Stellung zu christlichen Confessionen, sowie insbesondere sein Verhältnis zu der Richtung des Reformjudentums«. Der Bericht des Königl. Landgerichts zu Kissingen ging ein und lautet: »Der Distriktsrabbiner Dr. Lazarus Adler hat während seines 11jährigen amtlichen Wirkens im Allgemeinen dem gemäßigten Fortschritt gehuldigt und es wurde ihm am 24. Mai d. J. das amtliche Zeugnis erteilt, daß seine gediegenen Vorträge in der mosaischen Lehre als Talmudist von entschiedenem Einfluß a!\f seine Glaubens« genossen waren. Seine wissenschaftliche Fortbildung auf diesem Gebiete läßt sein neuestes Werk »Talmudische Welt- und Lebenswesheit« erkennen. Was 1. seine politischen Ansichten und sein Verhalten während der letzten Jahre, die sogenannten Tagesfragen betrifft, so hat derselbe der extremen Partei niemals angehört. Es muß rühmend erwähnt werden, daß er anhängliche Treue an Staat und Verfassung bewährt und sich das Vertrauen der Staatsbehörden erworben hat. So gleicher Weise war 2. sein Verhalten zu den Konfessionen namentlich sein Verhalten während der Judenemanzipalionsfragen, so wie früher und später, würdevoll und gemäßigt, wie sein offenes Sendschreiben an den Landtags-Abgeordneten Ruland erkennen ließ. 3. Durch strenges Festhalten am jüdischen Kultus hat er auch niemals selbst den älteren Hebräern ein Ärgernis gegeben weder in Speisen noch durch sein Erscheinen an öffentlichen Orten, so daß er in dieser Beziehung von dem s. g. Reformjudentum sich frei hält und dem gemäßigten Fortschritt treu bleibt«. Dieser Bericht befriedigte das Ministerium und es verfügte am 28. Januar 1852: »Die Regierung hat an den Distriktsrabbiner Lazarus Adler zu Kissingen die Anfrage stellen lassen, ob derselbe, falls er zu der Stelle eines Landrabbiners hierselbst berufen werden sollte, diesem Rufe alsbald Folge zu leisten geneigt sein werde und diesfällige Zusage abgeben wolle, ihm übrigens auch im bejahenden Falle dieser Anfrage veranlassen, sich für den von ihm zu führenden Titel eines Doktors durch Vorlegung des akademischen Diploms zu legitimieren, und ist hierüber mit tunlicher Beschleunigung zu berichten«; gez. Hassenpflug.