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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 5 · p. Seite 531

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 5
Article
Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
Date
1910-01-01
Page
Seite 531 (sequence 19)
Language
German
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Landiabbiner und Landschreiber in Kurhessen. 531 schullehrer. Man hoffte, daß Landrabbiner Dr. Adler jn Oldenburg das ihm angetragene Amt annehmen werde; dieser folgte aber einer Berufung nach Hannover, und so predigte der Seminardirektor Dr. Büdinger bis Dr. Romann aus Heidungsfeld am 14. Juli 1836 das Landrabbinat annahm, aus welchem ihn der am 17. August 1842 erfolgte Tod riß. Die folgenden Jahre brachten dem Vorsteheramt und der Gemeinde Cassel viele Kämpfe auf religiösem Gebiet. Dr. Holdheim hatte zugesagt und lehnte ab, als er von der starken Opposition in der Gemeinde und im Lande erfuhr; Leopold Stein aus Burgkunstadt sollte ihn ersetzen; er ging aber nach Frankfurt a. M.; Bodenheimer in Hildesheim, Samuel Hirsch in Dessau, Herzfeld in Braunschweig und Aub aus Bayreuth waren vorgesehen; ferner Frankel aus Dresden. Da die Verhandlungen mit den Genannten sich zerschlugen, kam man auf Samson Raphael Hirsch aus Oldenburg zurück. Auch er konnte keine Majorität finden, deshalb wurde die Stelle 1847 nochmals ausgeschrieben; unter den Bewerbern war auch Adler. Die politischen Ereignisse des Jahres 1848 ließen eine Ruhe bei der Landrabbinerfrage eintreten; man erwartete eine Änderung der konfessionellen Verhältnisse der Israeliten in Kurhessen und wußte nicht, welche Tragweite das Gesetz über die Religionsfreiheit nach sich ziehen würde. Das Ministerium hatte gegen die einstweilige Aussetzung nichts zu erinnern (1848, Dezember 31.). Erst im Januar 1851 nahm das Vorsteheramt die Verhandlungen wieder auf und berichtete der Regierung am 14. 9. 51: »Es hat auch Distriktsrabbiner Dr. Adler zu Kissingen in Bayern seine schon früher am Schlüsse einer Konkurrenz eingerichtete Meldung wiederholt«. (Blatt 122). Das Ministerium des Innern bat nun die Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Auskunft über den Distriktsrabbiner Dr. Adler zu geben, namentlich über die politischen Ansichten des Genannten, sein Verhalten während der letzten 34*

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