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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 5 · p. Seite 525

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 5
Article
Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
Date
1910-01-01
Page
Seite 525 (sequence 13)
Language
German
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Landrabbiner und Landscbreiber in Kurbessen. 52S sitzes nach Kassel werden am 12. April 1760 folgende Motive angeführt: 1. In allen anderen Orten wohne der Landrabbiner in der Landeshauptstadt, 2. die Prozeßsachen und Regierungsmandate erleiden durch den entfernten Wohnort eine Verzögerung, 3. der Judeninformator Rabbi Alexander ziehe von hier fort; diese Stelle könne durch niemand besser als durch den Landrabbiner ersetzt werden, 4. durch das Herumziehen entstehe nicht allein großer Schaden, sondern die Judenschaft müsse durch die Reisen des Landrabbiness zu den vier Casseler Märkten größeren Aufwand anwenden; auch sei die Residenzstadt der Sitz aller Landescollegia. Die angeführten Gründe fanden bei dem Landesherrn keine Beachtung, denn er entschied am 6. Oktober 1760^ »daß es bei der bisherigen Verfassung gelassen und der Rabbiner in Wittzenhausen wohnen soll«. Vom 9. Mai bis 5. November 1761 durfte der Land״ rabbiner Hirsch Naftali der Kriegsunruhen wegen in Cassel sich aufhalten. Die judenschaftlichen Vorsteher wiederholten anfangs 1763 die Bitte um ständigen Aufenthalt des Landrabbiners in Cassel. Durch fürstliche Resolution vom 22. Feber 1763 sollte dieses geschehen, »wenn die Judenschaft 4000 Thaler zum Waisen- und Findelhause erlegen wolle«. Hierzu war sie nicht bereit. Infolge Befürwortung der Regierung, »damit der Landrabbiner hier einen guten Advokaten befragen kann und weil in den hiesigen Aemtern mehr Juden wohnen, als in dortigen (Wittzenhausen) Gegend, erteilte Landgraf Friedrich am 17. März 1772 die Erlaubnis, Kassel als Wohnsitz zuzulassen; so ist es bis auf den heutigen Tag geblieben. Der Landsehreibe r der Juden wurde auf dem Versammlungstage von dem Landrabbiner, den Vorstehern und

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