Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 526 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2829132-2829827-2829833-2890222--38154-2890261- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
'526 Landrabbiner und Landsehreiber in Kurhesseri. einigen der angesehensten Juden gewählt. Er wird auf das landesherrliche Interesse, Subordination und Gehorsam gegen :alle Vorgesetzte verpflichtet, besonders die in Gegenwart der Vorsteher abgehaltenen Protokolle genau aufzunehmen, ׳die Prozesse einzutragen, die Resolutionen ohne Abänderung einzuschreiben, den Abtrag wegen der eingesandten Inven-׳ tarien zu regulieren, die Extraanlagen, welche außer dem Versammlungstage gemacht werden, nach den Konstituten einzutragen und an die Untereinheber auszuschreiben. Ver־- -schwiegenheit der christlichen Obrigkeit zu wahren, aber nichts zu verschweigen, alle hebräischen Schriftstücke treu zu übersetzen und keine Geschenke anzunehmen, wurden ihm ferner zur Pflicht gemacht. Für seine Amtstätigkeit bekam er eine festgesetzte Besoldung; nach der judenschaftlichen Rechnung von 1800 betrug sein Gehalt 150 Taler für das Jahr; 20 Alb. waren seine täglichen Diäten an den Versammlungstagen; für die Ausfertigung von Urkunden, »sie betreffen was sie wollen«, durfte er 1 Kopfstück Schreibgebühr erheben; von Heirats- Verträgen 1/4 Reichstaler, Handel durfte er nicht treiben. Als Landschreiber werden genannt: Hoffaktor Abraham David 1704—1733־. Dieser verwaltete das Amt unentgeltlich; er erklärte aber am 2. November 1733, »daß er wegen seiner Constitution und anderer Ursachen nicht im stände sei, seinem Amt allein vorzustehen; deshalb sollte ein Schreiber auf judenschaftliche Kesten nicht von einem Vorsteher, sondern von der ganzen Judenschaft dependiret und salariret werden«. Ihm folgten der Oberhofagent Israel Hertz 'Und Bendix Goldschmidt jun. 1751 war Hertz Moses aus Zwesten, dann Samuel Mannheim, der Begründer des hiesigen Krankenpflege-Vereines, Inhaber des Amtes; ihnen folgten Hirsch Abraham und sein Sohn Abraham Hirsch, der Rabbiner Schloß aus Sandersleben, gestorben am 16. Mai 1816, war der letzte Landschreiber. Seine Funktionen wurden vom Sekretair des Vorsteheramtes übernommen,