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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 5 · p. Seite 517

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 5
Article
Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen
Date
1910-01-01
Page
Seite 517 (sequence 5)
Language
German
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Landrabbiner und Landschreiber in Kurhessen. 517 ausgesetzt werden«. — Inzwischen vertrat Judas Mahler aus Deutz1) auf Veranlassung und Rechnung des Obervorstehers Bendix Goldschmidts — d. Jüng. — das Amt eines Unterrabbiners, der auch als Interimsrabbiner Streitigkeiten schlichten durfte (Verfügung 1716, Januar 24.). — Noch in demselben Jahre beschäftigte sich der Judenländtäg mit der Wahl eines Landrabbiners, Nachstehende Verfügung nennt uns den Hergang der Wahl: »Modus, wie bey den Juden üblich, einen Rabbiner ordentlich zu erwehlen. Es werden alle Juden nahmen im Landt, so in dem Jüdischen Catastro mit 500 Rchtlr. und drüber in der Anlage stehen, sodann die, so Rabbi heißen und nicht unter 300 Rchtlr. der anlage nach Versteuern, wie auch die, so über 55 Jahr alt, ohne unterscheid!, sie mögen Rabbi oder auch Bemittelt seyn, wie sie wollen, wann sie nur die Herrschaftliche Gelder abgetragen, in eine Büchse geworfen und daraus 15 Zetteln gezogen, da aber die darauf geschriebene perspnen entweder denen Vorstehern oder auch unter sich einander mit Blut׳־ Freundschaft zu gethan, so werden, damit alles redlich und ohnpartheylich zu gehen möge, die Zetteln deren von Verwandten weggeworfen und an deren Stelle so lange andere gezogen, Biß die Bestimte Zahl 15 personen, welche sich unter einander nicht angehen, heraus gekommen,‘!; werden diese Fünfzehn mit einem theuren Jüdisehen aidt Belegt, daß sie ohne neben absehen auf einen Rabbiner votiren und solche subjecta außsuchen wollen, weiche das Herrschaftliehe iriteres bey allen Begebenheiten genugsamb observireö und die Juden nach Mosaischem Gesetz Und ceremonieri richten und schlichten können; hierauf werden gern eite Fünfzehn personen nach abgeschworenem aidt die Competenten, so viel deren sich gemeldet oder Von andern orthen her Capabel zu seyn recommandiret werden, schriftlich vorgelegt, darauf dann ein Jeder von denen 15, wie auch die Vorsteher sich separiren und Jeglicher £ein Votum absonderlich, ohne daß einer mit dem anderen, biß alles Vollzögen, sprechen darf, pflicht- .gemäß ertheilen muß, quo facto die nota wiederum zusammen in die Büchse gethan, solche in gegenwart aller eröffnet, und auf wen die mehersten stimmen gefallen, nachgesehen wird, ־welche dann die Vorsteher Ew. Hochfürstl, Durchlaucht unserem großem Fürsten und *) Judas Mahler nannte sich יודא מילר; er war der Schwieger- Vater des Verfassers von ניד,ג כצאן מסף. Über M. hat Kayserling in 4er »Monatsschrift« geschrieben.

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