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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 4 · p. Seite 459

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 4
Article
Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaonäischen Zeitalter
Date
1910-01-01
Page
Seite 459 (sequence 8)
Language
German
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Beiträge zur Geschichte und Literatur im gaönäisdhen Zeitalter. 459 die Leiter der Jesch'iboth, obwohl es ihnen unmöglich: war, dessen Schriften gänzlich zu unterdrücken*), ihn sich selbst überlassen konnten, auch ohne eine, vielleicht zunächst beabsichtigte, Anrufung der Intervention der staatlichen Behörden behufs Absetzung des kühnen Palästinensers* 2). Das Hauptverdienst in dieser Episode jedoch hatteunzweifelhaft Säadja, der sich als ebenso bewandert in den schwierigsten Aufgaben, wie entschlossen und stilgewandt,, gezeigt hatte. Es ist möglich, daß ihm schon Im Anfang seines Aufenthaltes in Bagdad als Auszeichnung für seine hingebende Tätigkeit von den Hochschulleitern der Ehren״ titel eines Alluf verliehen wmrde, der, ursprünglich den Gelehrten der ersten Reihe in'der Kallä-Lehrverhandlung reserviert3), später verdienten außerbabylonischen Gelehrten zuerteilt wurde4); als solcher unterzeichnet er einen seiner Briefe in dem Kalenderstreit und ferner seine Zusammen- Stellung der GIB Gebote5). Wir sind nun über die einzelnen Phasen von Sa&dja’sfernerer Tätigkeit vom Jahre 922 ab nicht genau unterrichtet, ebenso wenig wie über die seit seinem Verlassen Egyptens bis zum Eingreifen in den Kalenderstreit Indessen ist anzunehmen, daß Saadja wohl nachher seine Sehnsucht nach seinen Amgehörigen und Schülern durch die Rückkehr nach Egypten befriedigt haben wird, wo er doch jedenfalls noch im Jahre ג) Vgh Saadja bei Bornstein a. a. O. S. 79, Z. 8—9: -לא נוכל לבער את כל כתביו מן ד״חוץ וד״חדר, und in dem, wohl vom Exilarchen herrührenden Fragment, S. 116, eine ganz ähnliche Stelle, und ebendort z. 19: ועוד אפשר כי ננסחו אברותיו בתוך העם. 2) Vgl. Saadja a. a. o. S. 79, Z 3—5: ויניחו אותו ליום נקם ועפרת השמור לכל מדיה ולא התעשתו לקחת אגרות מאת המלך להסירו. 3) VgL Monatsschrift 1Q08, S, 340, und Poznanski in Hakeäem II, S. 94—95. 4) Vgl. ebendort S. 96 und die darauf folgende Zusammenstellung aller Allufim oder Resehe Kallah. ö) Vgl. a. a- O. S. 108 und S. 1C9, Anm. 1 betreffs der Bezeich*• nung אלוף ישועה.

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