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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1910-01-01 · Heft 4 · p. Seite 448

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
54 (1910)
Issue
Heft 4
Article
Die Ketubbah bei den Samaritanern
Date
1910-01-01
Page
Seite 448 (sequence 16)
Language
German
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448 Die Ketubbah bei den Samaritanern. der Erklärung der Ketubbah. Bei beiden ist also die Tradition dieselbe. Durch den Samaritaner wird die Bedeutung und die Anwendung des Mohär endgültig festgestellt; denn darüber war man uneinig, da man bisher nicht gewußt hat, was für eine Bewandtnis es mit dem Mohär hatte. Es ergibt sich nun, daß der Mohär in zwei Teile geteilt wurde, wovon die eine Hälfte der Vater bekam (und das war der strittige Punkt) und darüber frei verfügte, während die andere Hälfte bei dem Bräutigam blieb, der sich verpflichtete, diese Summe zugleich mit den Geschenken und Kleidern, die er der Frau gab, bei einer eventuellen Scheidung ihr auszuhändigen. Nun spukt in der Literatur der Ketubbah bei denKaräern ein מוקדם und, wie sie schreiben, auch ein מואחר, eine »frühere« und »spätere« Gabe, herum, über welche man sich bisher nicht klar werden konnte. Die Karäer haben dann, indem sie Kidduschin annahmen, als notwendige Verpflichtung für eine legale Trauung מוקדם mit Geschenken bei der Verlobung und מאוחר mit der Gabe bei der Trauung zu identifizieren gesucht, ohne darüber ins Klare zu kommen. Ebensowenig sind sie sich über die Be־* deutung und die Tragweite des Mohär klar geworden. Jeder einzelne ihrer Gelehrten hat darüber eine andere Meinung geäußert, bis sie zuletzt dahin kamen: eine bestimmte Summe anzunehmen, die nach der Meinung einiger 50 Schekel beträgt. So wenigstens behauptet Aron Effendopulo in seinem Kommentar »Ez Chajjim«; vgl. Adereth Eliahu des Elihahu Baschjatzi (Odessa 1870), Fol. 155 c ff. Sie erklären, daß der erste Mohär, טיקדט, eigentlich der pp sei, der zweite Mohär aber die Bedeutug habe, die Frau nicht in den Augen des Mannes herabzusetzen, und sie behaupten» daß der Vater zwar den ersten Mohär nehme, daß er aber verpflichtet sei, das Ganze oder einen Teil davon für die Tochter zu verwenden. Sie kennen auch einen שמר אירוסץ, der nur aus wenigen Worten besteht (vgl. אדרת אליהו fol 157c).

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