Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 54 (1910)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Ketubbah bei den Samaritanern
- Date
- 1910-01-01
- Page
- Seite 438 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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438 Die Ketubbah bei den Samaritanern. Bräutigam und alle seine Verwandten. Daraufhin bietet der Bräutigam oder sein Vater den Versammelten Süssigkeiten zum Essen und zum Trinken, und sie preisen den Ewigen, gesegnet sei er! Darauf geht jeder nach seinem Hause zurück. Und zur Zeit, wo der Bräutigam zu seiner Frau kommen will, gibt er ein Gastmahl, je nach seinen Verhältnissen mit großer Freude, welches sieben Tage dauern kann. Und der Priester setzt ihnen eine Schrift auf in der hl. Sprache, der hebräischen Sprache, die bei ihnen bekannt ist unter dem Namen: Die Schrift der Antrauung. Dieses sind die wahren Vorschriften der Verheiratung bei der Ger meinde der Samaritaner«. Der Vollständigkeit halber füge ich hier noch eine Kethubbah bei nach dem Faksimile bei J. Wilson, Lands of the Bible, II, Edinburg 1847, p. 689. Ich drucke sie hier in eigener Transkription mit hebräischen Buchstaben ab, die ich nach dem Facsimile verfertigt habe, und mit einer knappen Übersetzung, wobei ich nur diejenigen Stellen übersetzt habe, worin sich dieser Text von den oben veröffentlichten unterscheidet. Dieses Dokument ist auch nach mehr als einer Hinsicht wertvoll: 1) gehört es dem 18. Jahrhundert an und bildet somit den Übergang von der oben veröffentlichten ältesten Ketubbah und denen des 19. Jahrhunderts und beweist, daß wenigstens während der letzten drei Jahrhunderte sich nicht der mindeste Unterschied in der Formulierung der sarnarit. Ketubbah nachweisen läßt. Und 2) weil es die Ketubbah eines Mannes ist, der mindestens zum zweitenmale heiratet, und der eine Witwe, die außerdem noch eine Priestertochter ist, heimführt. Der Bräutigam heißt hier גברא nicht חתנא, und die Braut nicht בתולה sondern א שה תמימה. Der מהר beträgt 2450 Kerita, genau die Hälfte des טהר der בתולה, und wird in entsprechender Weise auch in zwei Teile geteilt. Der Name des verstorbenen Mannes wird nicht erwähnt, auch nicht, ob sie Kinder hat und dadurch ein Erbverhältnis entstanden ist. Sie steht wieder ganz unter der Autorität